Vermengung von privatem Geschäftsinteresse und politischem Mandat – Löbel und Kranz müssen für vollständige Aufklärung sorgen

Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Kreisvorsitzender Nikolas Löbel  hat als Immobilieninvestor in der Neckarstadt-Ost rechtswidrig einen Mieter aus dem von ihm erworbenen Haus verdrängt. Wie im Laufe des gerichtlichen Verfahrens öffentlich wurde, hat CDU-Fraktionsvorsitzender Claudius Kranz, der Löbel in seinen privatwirtschaftlichen Angelegenheiten juristisch vertritt, im Gerichtsverfahren angegeben, dass Löbel seinen Mietern während der Sanierung sogenannte Drehkreuzwohnungen der GBG als Ausweichquartiere zur Verfügung gestellt hat.

Aus Sicht der SPD obliegt die Vergabe von GBG- Wohnungen klaren Regeln in Richtlinien, die keinen erleichterten Zugang für privatwirtschaftliche Investoren vorsehen.

„Es wird zu klären sein, ob die Regeln innerhalb der GBG verletzt wurden und ob diese ausreichend sind. Eine entsprechende Anfrage von uns ist der GBG zugegangen. Wir erwarten, dass volle Transparenz in dieser Sache hergestellt wird,“ so Reinhold Götz, stellvertretender Vorsitzender und wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Gemeinderatsfraktion.

Götz weiter: “Löbel und Kranz haben ihre politische Arbeit und private, wirtschaftliche Interessen vermengt. Es ist ein Gebot des Anstands für politischen Mandatsträger, den Eindruck gar nicht erst entstehen zu lassen, dass politische Funktionen zum eigenen privatwirtschaftlichen Interessen verwendet werden. Den Schaden haben sonst, wie in diesem Fall, die Politik und die Stadt Mannheim als Ganzes. Auch hier erwarte ich Erklärungen der beiden CDU-Politiker.“

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