Kastrationspflicht freilaufender Katzen wird Pflicht-

Mehrheit aus SPD, Grünen und LI.PART.Tie setzt Aufnahme in Katzenschutzverordnung durch

Seit dem 22.6.2023 ist die Katzenverordnung in Kraft. Damit sind KatzenhalterInnen verpflichtetihre Freigängerkatzen kennzeichnen und registrieren zu lassen. Dadurch können Katzen, sollte innerhalb von 48 Stunden keine Halterin oder Halter ausfindig gemacht werden, seitens der Stadt gekennzeichnet, registriert und kastriert und die anfallenden Kosten eingefordert werden. Eine Kastrationspflicht ist bislang nicht verpflichtend. Das soll sich jetzt ändern.

Die Gründe, warum eine Aufnahme der Kastrationspflicht in die Katzenschutzverordnung wichtig ist, liegen auf der Hand: Sie ist dringend notwendig, um die Population von Streunerkatzen wirksam einzudämmen und so Katzenelend zu verhindern. Oftmals paaren sich Hauskatzen mit wildlebenden Katzen und gefährden so das Katzenwohl. Ein Runder Tisch wurde zu der Thematik bereits eingerichtet, die Erkenntnisse der ehrenamtlichen KatzenschützerInnen liegen vor, andere Kommunen haben das kastrieren freilaufender Katzen bereits beschlossen, in Karlsruhe beispielsweise tritt die Kastrationspflicht ab Januar 2024 in Kraft.

Der Vorschlag der Stadtverwaltung, die Katzenschutzverordnung vorerst ohne die Kastrationspflicht zu belassen und erst eine weitere Evaluation durchzuführen, um sie den Mitgliedern des Ausschuss für Sicherheit und Ordnung Mitte 2024 vorzulegen, ist für uns eine unnötige Verzögerung auf Kosten des Tierwohls. Deshalb haben wir, mit einer Mehrheit aus SPD, Grünen und LI.PART.Tie vergangene Woche im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung, die Kastrationspflicht freilaufender Katzen erfolgreich durchgesetzt. Ein Erfolg bei der Prävention von Tierquälerei.

Haben Sie Anregungen oder Fragen? Melden Sie sich gerne per Email: spd@mannheim.de oder Telefon: 0621/293-2090.

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