Bezirksbeiräte Wallstadt

Die SPD – Bezirksbeiräte berichten – März 2022

Parkprobleme in Wallstadt
Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es für die Parkprobleme in Wallstadt? – etwa durch Quartiersgarage(n) – welche Grundstücke kämen infrage?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die MPB ist gerade dabei ein Konzept zu entwickeln, wie Quartiersgaragen auf Spinelli gebaut und betrieben werden können. Standort und Bedarf sind hier vorgegeben und im Neubaugebiet leichter als im Bestand zu realisieren.
Grundsätzlich prüft die MPB in Zusammenarbeit mit den städtischen Fachbereichen ob und wie weitere
Quartiersgaragen stadtweit entstehen können. Über das Ergebnis wird die MPB dem Aufsichtsrat und dem Gemeinderat berichten. In Wallstadt ist es bspw. so, dass die freien Baugrundstücke im Wohngebiet in der Regel zu klein für eine Systemgarage sind, diese dort bauordnungsrechtlich nicht zulässig sind und sich zudem in privatem Besitz befinden. Ob an einer anderen passenden Stelle eine Quartiersgarage entstehen kann, gilt es im Prozess zu prüfen.

gez.OB Dr. Kurz / gez. Eisenhauer 


Reinigung Marktplatz Wallstadt sowie Straßenrand

Die Verwaltung möge informieren, in welchem Rhythmus die Reinigung des Marktplatzes erfolgt und mit welcher Aufgabenstellung sowie mit welcher Leerungsintensität der aufgestellten Mülleimer. 
Stellungnahme der Verwaltung:
Am Marktplatz Wallstadt sind derzeit 3 Papierkörbe aufgestellt. Der Platz wird 3 Mal pro Woche vom Eigenbetrieb Stadtraumservice (EB76) gereinigt und die installierten Abfallbehälter geleert. Erfahrungsgemäß ist dieser Turnus ausreichend. Grundsätzlich müssen die Markthändler*innen ihren Platz besenrein hinterlassen und dürfen keine Marktabfälle in den öffentlichen Papierkörben entsorgen. Eine Erhöhung der Reinigungsintervalle ist mit den derzeit zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich. Der EB 76 wird aber in nächster Zeit die Sauberkeit auf dem Marktplatz und der umliegenden Bereiche verstärkt kontrollieren.

gez. i.V. Grunert – Dezernat III Bildung, Jugend, Gesundheit 

Verkehrskonzept für die Storchenstrasse.

Aufgrund der inzwischen teilweise chaotischen Verkehrs- und Parksituation in der Storchenstrasse bitten wir um einen Lösungsvorschlag von seitens der Stadt. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Bestand Nach Ausbau Länge 1.600m 1.230m Fahrzeit (15 km/h) 6:24 Min. 4:55 Min. Anzahl erforderlicher Querungen der Stadtbahntrasse 2 0 Anzahl 90°-Kurven 6 0  Die Verkehrsstärke auf dieser Radverkehrshauptverbindung beträgt gemäß einer einwöchigen Radverkehrsdauerzählung im Oktober 2018 etwa 300 Radfahrende/24 Stunden. […] Aus planerischer Sicht ist für den betreffenden Abschnitt eine Anpassung des Straßenbelags von „unbefestigt“ zu „Asphalt“ vorzunehmen. Die Breite des asphaltierten Weges soll 3,00m betragen. Diese Wegebreite entspricht derjenigen der Feldwege in der
Umgebung.

gez. i.V. Böhn – FB Geoinformation und Stadtplanung 


Abfallentsorgung – ausgefallene Termine am Jahresanfang 2022
Zu Jahresbeginn war eine Leerung der Biomülltonnen ersatzlos entfallen und die Weihnachtsbaumsammlung verspätet. Hierzu gab es einen längeren Mailwechsel des SPD-Bezirksbeirats mit der Abfallwirtschaft. Wir teilen den aktuellen Stand mit.
Stellungnahme der Verwaltung:
Besten Dank für Ihre weiteren Hinweise zu unserer Abfallentsorgung. Ihre E-Mail habe ich zum Anlass genommen, den Bereich Wallstadt in unserem Beschwerdemanagementsystem analysieren zu lassen. Trotz der zum Jahreswechsel erfolgten Wochenumstellung, die zu einer einmaligen Verschiebung des Leerungsrhythmus bei Bioabfällen geführt hat, gab es aus diesem Stadtteil nur eine Beschwerde zu unserer Sammlung. Mittlerweile ist die Leerung zum 14. Januar erfolgt, so dass wir uns wieder im regulären 2-Wochen-Turnus befinden.  Bezüglich der Weihnachtsbaumsammlung befand sich unsere Abholung aufgrund eines Fahrzeugausfalls einige Tage im Rückstand. Die Beschwerden werden aber bereits abgearbeitet und die Abholung der Tannenbäume ist fast abgeschlossen. Dazu erlauben Sie mir bitte, dass ich hierbei die besondere Leistung unserer Müllwerker*innen noch einmal hervorheben möchte. Diese machen wirklich einen tollen Job! Insgesamt 6 Kolonnen fahren an 10 Sammeltagen nach dem Drei-Königstag alle Straßen Mannheims ab und sammeln pro Fahrzeug 3 bis 4 Tonnen an freiliegenden Weihnachtsbäumen ein. Dabei ist es gerade frühmorgens in der Dunkelheit schwierig, die Bäume aufzufinden, die anstatt wie vorgesehen am Straßenrand in Hauseingängen, in Baumscheiben, zwischen Fahrzeugen oder in Grünanlagen abgelegt werden. Daher haben wir leider immer eine höhere Anzahl von Reklamationen, die wir im Anschluss bearbeiten. Grünschnitt, Sperrmüll und auch die Abfalltonnen sind von den Bürger*innen im öffentlichen Raum selbstverständlich so bereitzustellen, dass von ihnen keine Verkehrsgefährdung ausgeht.  Ich kann Ihnen versichern, dass wir den Bezirksbeirat natürlich immer dort einbinden, wo er einzubinden ist. Gerne nehmen wir auch Ihre weiteren Anregungen zu unseren Leistungen für den Stadtteil Wallstadt auf. […]

gez. Kriegel – Eigenbetriebsleiterin Stadtraumservice Mannheim 


Bürgeranfrage für neuen Abfallbehälter in der Alemannenstraße
Die SPD-Bezirksbeiräte bekamen folgende Bürgeranfrage: „Es fehlen Abfallbehälter in der Alemannenstraße in Höhe des Parks! Besonders an der Bank liegt viel Müll! Außerdem müsste die Römerstraße als 30er Zone ausgeschildert sein!“ 
Zu Tempo 30 für ganz Wallstadt ist die SPD seit langem aktiv, hier bleiben wir weiter dran.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wir werden im Bereich Alemannenstraße in Höhe der Bank ein Papierkorb aufstellen.  Antwort des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft, per Mail 


Zeitplanung für Maßnahme Tempo 30 Klingenberger- und Römerstraße
Mit BBR-VzV0251/2020 vom 11.11.2020 wurde der BBR informiert: „die Klingenberger Straße zwischen Mosbacher Straße und Römerstraße sowie die Römerstraße im Straßenabschnitt von der Klingenberger Straße bis Höhe Sportplatz bzw. Ende Wohnbebauung in die bestehende Tempo-30-Zone integriert.“ Wir bitten um zeitnahe Einplanung/Umsetzung und um kurzfristige Mitteilung, wann diese Maßnahme voraussichtlich sowie spätestens umgesetzt sein wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die oben genannte Maßnahme wurde inzwischen […] durchgeführt.

gez. Eisenhauer – Dezernat IV Bauen, Planung, Verkehr, Sport
 

Lichtsignalanlage Bahnübergang Wertheimer Straße
Das Fußgängersignal beim Bahnübergang Wertheimer Straße hat eine zu kurze Anzeige bzw. Vorwarnstufe vor dem Ankommen der Bahn des Bahnübergangs. Das Signal sollte früher einsetzen und damit rechtzeitiger das Heranfahren einer Bahn ankündigen. Schließlich handelt es sich um den Übergang, den die Bewohner des Carl-Benz-Seniorenzentrums auf dem Weg ins Ortszentrum und zurück überwiegend benutzen. Körperlich eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger müssen zum Überqueren des Bahnübergangs die in Z-Form angeordneten Umlaufgitter des Bahnübergangs überwinden. Dies nimmt insbesondere mit Gehhilfen sowie Rollatoren viel Zeit in Anspruch, ebenso mit Fahrrädern/schweren Elektrorädern – auch wenn sie geschoben werden müssen – und Kinderwägen oder Fahrrädern mit Anhängern. Wenn zusätzlich Einschränkungen im Sichtfeld der Personen hinzukommen, etwa bei
älteren Menschen, können diese nicht vor der Signalschaltung sehen, dass eine Straßenbahn sich auf Anfahrt befindet. Dies erhöht das Risiko, den Bahnübergang nicht vor Erreichen der Bahn überqueren zu können und birgt somit ein erhöhtes Verletzungsrisiko beziehungsweise Lebensgefahr mit sich. Unfällen, die es in der Vergangenheit gerade an dieser Stelle mehrfach gab, soll durch diese Maßnahme entgegengewirkt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Rotlicht am Fußgängerüberweg Wertheimer Straße leuchtet rechtzeitig auf. Zwischen Aufleuchten des Rotlichts und Ankunft der Bahn am Überweg vergehen mindestens 9,2 Sekunden. Für die Räumung des Gefahrenbereichs mit einer Länge von 7,3 Metern wurde eine Geschwindigkeit der Fußgänger von 0,8 m/s angesetzt. Nach Regelwerk sind 1,0 bis 1,4 m/s anzusetzen. Im Hinblick auf die Situation vor Ort wird damit die Anforderungen übererfüllt. Das Rotlicht wird aktuell direkt bei Ausfahrt der Bahn aus der Haltestelle Wallstadt Bahnhof bzw. Wallstadt Ost eingeschaltet. Wenn die Einschaltpunkte zur Verlängerung der Vorwarnzeit versetzt werden, kämen zu den Fahrzeiten noch die stark schwankenden Zeiten für das Ein- und Aussteigen der Fahrgäste hinzu. Der Bahnübergang würde lange Rot zeigen, bevor sich die Bahn dem Überweg nähert. Damit würde das Rotlicht seine Warnfunktion verlieren und es
häufiger zu Missachtungen des Rotlichts kommen.

gez. Specht – Dezernat I Finanzen, Beteiligungsvermögen, IT. Sicherheit und Ordnung 

Biodiversitätsstrategie der Stadt Mannheim – Umsetzung durch Nachpflanzen von Bäumen
Im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der Stadt Mannheim bitten wir Bäume nachzupflanzen: Im Mudauer Ring 83 wurde eine neue Doppelhaushälfte gebaut. Die gefällten Bäume an der Straße wurden bislang noch nicht nachgepflanzt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Eigenbetrieb Stadtraumservice hat festgestellt, dass einer der beiden Bäume bei einem Verkehrsunfall
umgefahren wurde. Dieser Baum wird in der bevorstehenden Pflanzperiode 2021/2022 nachgepflanzt. Der Standort des zweiten Baums muss vor einer Nachpflanzung saniert (optimiert) werden, damit sich der nachgepflanzte Baum gut entwickeln kann. Wegen der Planung und Vergabe der Leistungen kann die Baumpflanzung voraussichtlich zu Ende 2022 ausgeführt werden. 

gez. Prof. Dr. Pretzell – Dezernat V Bürgerservice, Klima- und Umweltschutz, technische Betriebe 

Gelbe Recycling Tonnen auf dem Gehweg
Gelbe Recycling-Behälter stehen teilweise so auf den Gehwegen, so dass Personen an diesen nicht mehr
vorbeikommen. Welche Möglichkeine können gefunden werden, dass die Gehwege barrierefrei nutzbar sind.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bereitstellung der Abfallsammelbehälter zum Abholtag kann Beeinträchtigungen auf den entsprechenden Gehwegen zur Folge haben. Um diese zu minimieren, sind alle Sammelbehälter gemäß der städtischen Abfallwirtschaftssatzung nach der Leerung unverzüglich an den Standplatz zurückzustellen. In Wallstadt werden die Wertstofftonnen im Auftrag der Dualen Systeme durch Knettenbrech + Gurdulic (K+G) geleert. Die zweirädrige 240-Liter Tonne muss von den Hauseigentümer*innen selbst an den Fahrbahnrand gestellt und anschließend wieder zurückgeholt werden (Teilservice). Die vierrädrige 1.100 Liter-Tonne wird von K+G vom Standplatz geholt und wieder
zurückgebracht (Vollservice). Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Standplatz satzungsgemäß eingerichtet und z.B. nicht weiter als 15 Meter vom Straßenrand entfernt liegt. Anderenfalls könnte ein Hausmeisterservice mit der Bereitstellung der Behälter beauftragt werden. Daher kann die Frage nach der Zuständigkeit für die barrierefreie Nutzung eines Gehwegs am Leerungstag nicht pauschal beantwortet werden. Konkrete Einzelfälle werden durch den Standplatzservice des Eigenbetriebs Stadtraumservice vor Ort überprüft. Bei Verstößen gegen die Satzung wird mit den Hauseigentümer*innen eine Lösung abgestimmt. Zu dem bereitgestellten Foto bittet der Eigenbetrieb daher um Adressinformationen, um zeitnah und gezielt Maßnahmen ergreifen zu können. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die auf dem Bild zu erkennende Verparkung des Gehwegs („Gehwegparken“) nach § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung grundsätzlich unzulässig ist. Gehwegparken ist nach einem neueren Erlass des
Verkehrsministeriums Baden-Württemberg unabhängig von der Restbreite des Gehwegs zu beanstanden und nur dort zulässig, wo es durch Markierung oder Beschilderung ausgewiesen ist. Verstöße werden nach dem neuen Bußgeldkatalog des Bundes mit einem Bußgeld von mindestens 55 € belegt.

gez. Prof. Dr. Pretzell – Dezernat V Bürgerservice, Klima- und Umweltschutz, technische Betriebe 

Schaffung zusätzlichen Parkraums: Nähe Römerstraße 102/ Gartenanlagen/ Sportzentrum

Die Verwaltung möge den Hintergrund des Parkverbots vor dem Sportplatzgelände (auf der Straßenseite der Pizzeria Diego) sowie das Halteverbot auf der Seite der Gartenanlagen erklären und prüfen, ob dort Parkraum geschaffen und dadurch der derzeit zu beobachtenden starken Beschleunigung vieler dort nach Richtung Westen fahrenden Pkw entgegengewirkt werden kann. Die Zulassung des Parkens an den Straßenrändern würde die Straße verengen und dadurch der PKW-Beschleunigung Orts auswärts entgegenwirken und so den Schutz vor „Rasern“ erhöhen. Die Parksituation könnte entspannt werden durch folgende Lösungen: Der Seitenstreifen Wallstadtauswärts Richtung Vogelstang sowie auf der Seite der Goggelrobber sowie links auf der Seite der Pizzeria und folgend könnte als Parkraum ausgewiesen werden Die Parksituation in der Römerstraße am Rande der Gartenanlage sowie der Gaststätte und Sportanlagen ist gerade am Wochenende insbesondere durch zusätzliche von anderen Stadtteilen und
dem Umland anfahrende Bürgerinnen und Bürger, die Erholung am See suchen, sehr angespannt. Am Wochenende werden weitere Parkplätze benötigt für: Ligaspiele der Fußballvereine von September bis Juni, im Frühjahr Jugendturniere, zusätzlich Freundschaftsspiele mit (je Spiel SpVgg Wallstadt sowie SSV Vogelstang ca 100 bis 150 Zuschauer, die auch von außerhalb Wallstadts anfahren). Unter der Woche und am Wochenende werden Parkplätze benötigt für:  – Kleintierzuchtverein 1910, – Kleingärtner sowie deren Besucher, – Gaststättenbesucher „Pizzeria Diego“ und Vereinsgaststätte Ranch, – Bogenschützenvereinsmitglieder sowie deren Besucher, – Reitervereinsmitglieder sowie deren Besucher, – Zusätzlich im Sommer Seebesucher – auch von außerhalb Mannheims.
Stellungnahme der Verwaltung:
Entlang der Römerstraße an der Gartenanlage Wallstadt, auswärts Richtung Westen (Vogelstang), können keine Parkstände im Seitenraum geschaffen werden. Die Fahrbahn weist eine zu geringe Breite auf, um einen Begegnungsverkehr gewährleisten zu können. Der Seitenraum hinter der durchgezogenen Linie entlang der Römerstraße ist zwar mit einer Asphaltdeckschicht befestigt, jedoch ist dieser Verkehrsraum den Fußgängern vorbehalten und wird nicht zugunsten des ruhenden Verkehrs aufgegeben. Auf der Südseite des Sportzentrums ist der Seitenraum nicht komplett befestigt und ist als eingeschränktes Halteverbot ausgewiesen. Damit ein Parkstand ausgewiesen werden kann, ist ein baulicher Eingriff notwendig. Im Rahmen des Radlückenschlusses wird der Abschnitt bis Ende drittes Quartal 2022 baulich angepasst und als Parkstände zukünftig ausgewiesen. In der BBRVzV0068/2020 Neubau Gehweg und Parkplätze in der Römerstraße wurde bereits über den Bau informiert. Für Besucher von Vogelstangsee, Sportverein, Gartenanlage und Gastronomie stehen aktuell die vorhanden Längsparkstände gegenüber der Bushaltestelle „Wallstadt Sportanlagen“ sowie der vor Ort ausgewiesene Parkplatz „Vogelstangsee“, der über den Wirtschaftsweg „Auf dem Ried“ erreichbar ist, zur Verfügung.

gez. Eisenhauer – Dezernat IV Bauen, Planung, Verkehr, Sport 

Erhöhter Bedarf von Abfallbehältern am Vogelstangsee – Mülltrennung

Die Verwaltung möge informieren: – in welchem Rhythmus die Leerung der aufgestellten Mülleimer sowie Aschbehälter erfolgt, – durch welche Maßnahmen (dem Überlauf) regelmäßig an Wochenenden zu, beobachtenden Überfüllung der meisten Abfallbehälter zukünftig entgegengewirkt wird, – ob geplant ist, ein System der Mülltrennung (z.B. analog der Mülltrennung an öffentlichen Badestränden am Bodensee z.B. Meersburg) einzuführen, – wie dem erhöhten Bedarf der Grillkohleentsorgung entsprochen wird. Sachverhalt/ Begründung: In den Sommermonaten: – quellen Mülleimer über, – wird Kohle neben Aschebehälter gelegt, – ganzjährig erfolgt keine Mülltrennung. Überquellende Mülleimer ziehen Ungeziefer an und verschandeln das Naherholungsgebiet. Der Müll stellt eine
Gefährdung der Vögel dar. Fehlende Sauberkeit löst ein Unsicherheits- und Unwohlgefühl bei Bürgern und Bürgerinnen aus. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb im häuslichen Bereich Mülltrennung erfolgen soll und darauf im öffentlichen Raum, der doch Vorbildcharakter haben sollte, verzichtet wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Randbereich und an den Uferzonen des Vogelstangsees sind derzeit 69 Papierkörbe aufgestellt. Die Reinigung und Papierkorbleerung am See wurde vom Eigenbetrieb Stadtraumservice (EB 76) an eine private Reinigungsfirma vergeben. In den warmen Monaten erfolgt die Reinigung von Montag bis Freitag täglich und am Wochenende entsprechend des Bedarfs auf Abruf durch die Abteilung Stadtreinigung. Aufgrund der Erfahrungen mit der grundsätzlichen starken Nutzung der öffentlichen Bereiche, insbesondere der Uferflächen während der Zeit der Pandemie, wurde eine durchgängige Reinigung und Leerung am Wochenende veranlasst. Trotzdem kann es durch nichtvorhersehbare private Grillfeste, Treffen oder Picknicks zu kurzfristigen erneuten Verunreinigungen oder zu überfüllten Papierkörben kommen, die dann erst bei der nächsten Reinigung behoben wurden. Stichpunktartige Kontrollen durch den Eigenbetrieb Stadtraumservice zeigten die ordnungsgemäß erbrachten Leistungen durch die beauftragte Firma. Die Reinigungsintervalle wurden in den letzten Jahren auf die Wochenenden erweitert und sind bedarfsorientiert. Eine weitere Steigerung ist mit den vorhandenen Ressourcen nicht möglich und aus Sicht der Verwaltung auch nicht erforderlich. Ein System zur Mülltrennung im öffentlichen Raum (Papierkörbe) ist derzeit in Mannheim grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen hat sich gezeigt, dass insbesondere bei der genannten Nutzung alle Abfälle in der Regel gemeinsam entsorgt werden. Das Nutzerverhalten und die bestehende Entsorgungslogistik lassen im öffentlichen Raum in der Regel keine Mülltrennung zu. Die Verhältnisse im häuslichen Bereich, in Gebäuden und in geschlossenen Anlagen sind hiermit nicht vergleichbar. Die zur Entsorgung von Asche und Kohle aufgestellten Metall-Abfallbehälter werden im Wochenrhythmus geleert. Bei Bedarf können die Behälter zusätzlich geleert werden. Der EB 76 wird den Standort zukünftig verstärkt kontrollieren.

gez. i.V. Grunert – Dezernat III Bildung, Jugend, Gesundheit 

Aufstellen eines mobilen Blitzers in der Ortsstraße in Straßenheim.

Die Ortsstraße Straßenheim wird von vielen Autofahrer*innen von sowie nach Heddesheim und Viernheim als Durchfahrtsstraße genutzt. Dabei halten sich viele Fahrer*innen nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Verwaltung möge prüfen, ob zum Schutz der Fuß- sowie Spaziergänger und zur Reduzierung der Geschwindigkeit ein mobiler Blitzer in der Ortsstraße Straßenheims aufgestellt werden kann.

Stellungnahme der Verwaltung:
Um die vom Gremium wahrgenommenen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verifizieren und die am stärksten betroffenen Tageszeitfenster zu ermitteln, hat der Fachbereich Sicherheit und Ordnung in der Ortsstraße an geeigneter Stelle ein verdeckt erfassendes Gerät installiert. Nach Auswertung der Daten werden je nach Ergebnis gemeinsam mit eventuell anderen zu beteiligenden Dienststellen geeignete Lösungsmöglichkeiten gesucht, um die Situation nachhaltig zu verbessern.

gez. Specht – Dezernat I Finanzen, Beteiligungsvermögen, IT, Sicherheit und Ordnung 

E-Roller – keine ausgewiesenen Abstellplätze

Im Kontext einer fairen und gerechten Behandlung aller am Verkehr teilnehmenden Individuen ist es erforderlich, dass die Genehmigungsbehörden den Betreibern ausgewiesene Stellplätze vorschreiben und überwacht. Derzeit werden die E-Roller willkürlich abgestellt und führen teilweise zu gefährlichen Situationen. 
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung prüft derzeit die Möglichkeiten eine Abhilfe für die Problematik mit behindernd abgestellten E-Tretrollern der Verleihsysteme zu schaffen. Dabei werden auch feste Abstellplätze zumindest in verdichteten
Bereichen der Stadt geprüft. Allerdings ergeben sich hierbei noch eine Vielzahl offener Fragen und Probleme. So gibt es seitens der Bundes- und Landesgesetzgebung weiterhin keine Rechtssicherheit was die regulativen Möglichkeiten von Kommunen in Hinblick auf Verleihsysteme für Elektrokleinstfahrzeuge, wie E-Tretroller, betrifft. Erste Gespräche mit den Anbietern haben ergeben, dass diese eine Dichte an Abstellflächen im Abstand von 150-200m als notwendig erachten. Selbst wenn man diesen Abstand deutlich größer wählt müssten somit im Stadtgebiet mehrere hundert ausreichend dimensionierte Flächen im ohnehin sehr knappen öffentlichen Raum, bestimmt und ausgewiesen werden. Dort wo Gehwegs- oder Kreuzungsbereiche nicht genug Raum bietet, müsste Abstellflächen ggf. zulasten
von Parkraum ausgewiesen werden. Die Stadtverwaltung steht weiterhin im Austausch mit Anbietern, VRN, anderen Kommunen und kommunalen was die Erarbeitung von Konzepten für die Abstellung von E-Tretrollern angeht und wird in den Gremien informieren, sobald hier Ergebnisse vorliegen.

gez. Specht – Dezernat I Finanzen, Beteiligungsvermögen, IT, Sicherheit und Ordnung 


Aufstellen von Pollern in der Storchenstraße und an der Haltestelle „Kiesäcker“

Der Bezirksbeirat bitte um Prüfung, ob Poller an folgenden Stellen aufgestellt werden können:  1. Vor der Storchenstraße 76: eine Anwohnerin berichtete, dass hier immer wieder gefährlich über den Gehweg
gefahren werde. 2. Am Hundeplatz Wallstadt bei der Haltestelle „Kiesäcker“: hier parken in erheblichem Maße Fahrzeuge mit Kennzeichen aus diversen Städten und Kreisen auf den Wirtschaftswegen, die zum Hundeplatz führen statt auf den vorhandenen Parkplätzen in der näheren Umgebung. Dazu müssen die Wirtschaftswege unberechtigt befahren werden. Sie sollten daher bereits bei den Einfahrten abgesperrt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf Grundlage eines Erlasses der obersten Verkehrsbehörde des Landes Baden-Württemberg zum Thema ruhender Verkehr wird der gesamte Straßenraum in Mannheim sukzessive in den kommenden Jahren überprüft. Dabei werden auch notwendige Maßnahmen im Seitenraum berücksichtigt. Begonnen wird in der Innenstadt, gefolgt von der Neckarstadt. Die Arbeitsgruppe besteht aus den Bereichen Verkehrsplanung des Fachbereichs Städtebau, Verkehrsbehörde des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung sowie Tiefbau des Eigenbetriebs Stadtraumservice. Dieses Projekt zur Umsetzung des Erlasses ist auf mehrere Jahre angelegt, da 700 km Straßen in Mannheim begutachtet werden müssen. Die Hinweise werden vorerst aufgenommen. Aktuell befindet sich bereits im Kurvenbereich ein Pfosten an der Storchenstraße 76. Ohne eine genaueren Beschreibung/Lokalisierung Ihres Anliegens können nicht überall Pfosten am Gehweg angebracht werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass seit Januar 2015 eine Änderung des Kennzeichens beim Umzug nicht notwendig ist. Somit kann nicht pauschal gesagt
werden, dass Personen aus unterschiedlichen Städten ihre Fahrzeuge auf dem Wirtschaftsweg parken. Die
Wirtschaftswege sind für die dortigen Anlieger als „Anlieger frei“ ausgewiesen. Es dürfen nur die Anlieger, die ein Anliegen haben, den Wirtschaftsweg befahren. Entlang des Wirtschaftsweges gilt ein absolutes Haltverbot. Nach Prüfung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass die Beschilderung an der Mosbacher Straße durch den bestehenden Grünbewuchs nicht mehr erkennbar ist. Außerdem fehlt an der Zufahrt Mosbacher Straße die Beschilderung „absolutes Haltverbot“ VZ 283 nach StVO, wie bereits an der Römerstraße bereits vorhanden ist. Verwaltungsintern werden die Hinweise auf Ergänzung der Beschilderung sowie Rückschnitt der Gebüsche um die Beschilderung herum weitergeleitet. Im Nachgang kann anhand der wieder sichtbaren und geltenden Verkehrszeichen das regelwidrige Parken entlang der Wirtschaftswege und Felder durch den KOD geahndet werden.

gez. Eisenhauer – Dezernat IV Bauen, Planung, Verkehr, Sport 

Nicht bepflanzte Baumscheiben

Bezüglich der BBR-VzV064/2021 wurde bereits in der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021 mitgeteilt, dass die Anwohnerin und erste Vorsitzende des Vereins für Naturkunde Mannheim informiert hatte, dass bei den früheren Bäumen in der Kormoranstraße 8 – 16 wohl zu wenig gegossen wurde, nämlich maximal 3x pro Jahr. Sie hat deshalb bekanntlich angeboten, die (Bewässerungs-)Patenschaft für heimisch wachsende Bäume, wie zum Beispiel:
Feldahorn und Erle, zu übernehmen, natürlich ohne finanzielle Beteiligung an den ausstehenden erneuten Ersatzpflanzungen. Hierzu wird um Klärung gebeten: – Ist die mangelhafte Bewässerung wohl der Grund für das wiederholte Absterben der Bäume an dieser Stelle? – Wann ist mit der Ersatzpflanzung zu rechnen und werden diesmal geeignete heimische Baumarten verwendet?

– Wird das Bewässerungsangebot eingegangen? Geht die Verwaltung hierzu auf die erste Vorsitzende des Vereins für Naturkunde Mannheims zu?
Stellungnahme der Verwaltung:
Der für Baumnachpflanzungen zuständige Eigenbetrieb Stadtraumservice kann die Vermutung der Anwohnerin, Bäume in der Kormoranstraße 8-16 wären aufgrund von Wassermangel vertrocknet, nicht bestätigen. Wie bei anderen Nachpflanzungen auch, wurden diese Bäume mindestens 20 Mal im Jahr gegossen. Das Absterben der Bäume hat andere, mehr klimabedingte Ursachen. Die Baumsachverständigen mussten feststellen, dass die ausgewählten Blauglockenbäume, die auch für den Straßenraum geeignet sind, anscheinend auf diesem Standort immer mehr Anwachsprobleme bekommen und durch eine andere, klimaresilientere Baumart ersetzt werden müssen.
In der aktuellen Baumnachpflanzaktion, die derzeit ausgeschrieben und bis zum Frühjahr 2022 abgeschlossen sein wird, sind an dieser Stelle standortgerechte Felsenbirnen geplant. Diese Bäume wachsen schmalkronig bis 8 m, was an diesem Standort an der Straße gut geeignet ist. Mit ihren Früchten ist diese Pflanze sowohl attraktiv als auch ein Vogelnährgehölz. Der Eigenbetrieb Stadtraumservice kümmert sich in erster Linie in den ersten 5 – 8 Lebensjahren am neuen Standort um die ausreichende Baumbewässerung. Zur Unterstützung ist der Eigenbetrieb jedoch über jede neue Baumpatenschaft dankbar. Die interessierten Bürger*innen können sich nach der Pflanzung der neuen Bäume unter dem Link https://www.mannheim.de/de/service-bieten/gruene-stadt/gruentaten/baumpatenschaft informieren
und melden. Neben der zusätzlichen Bewässerung kümmern sich die Pat*innen besonders um die Pflege der Baumscheiben. Der Eigenbetrieb wird in diesem Fall auf den Verein und die Bürgerin zugehen. In den ersten vier Lebensjahren muss der junge Baum am Standort zunächst möglichst viele Feinwurzeln entwickeln, um ausreichend Wasser und Nährstoffe aufnehmen zu können. Bis sich danach größere Haltewurzeln bilden, muss der Eigenbetrieb zusätzlich mit einem Dreibock am Baum für einen sicheren Halt sorgen. Während der Anwachsphase sind weiterhin durch regelmäßige Lockerung eventuelle Bodenverdichtungen möglichst zu verhindert.

gez. Prof. Dr. Pretzell – Dezernat V Bürgerservice, Klima- und Umweltschutz, technische Betriebe 

Status Stromversorgung in Wallstadt zum Ausbau der Elektromobilität

Zur Förderung der Elektromobilität muss eine ausreichende Stromversorgung für Wallstadt sichergestellt sein. Die Bürger erkundigen sich nach dem Status des Stromnetzes und einer evtl. vorhandenen Planung. Aus Kreisen der Stromversorger kann man erfahren, dass die Kapazitäten für den Straßenbau für Jahre voll verplant seien. Daran sei vor allem der Ausbau der digitalen Vernetzung die Ursache. Des Weiteren werden Erweiterungen der Stromleistung bei Mehrfamilienhäusern für die Errichtung von Wallboxen von vornherein als aussichtslos dargestellt, weil dafür zuerst erhebliche Investitionen in Verteilereinrichtungen nötig seien. Um den Bürgern verlässliche Informationen über den Ausbau des Stromnetzes geben zu können, bitten wir um eine Aufklärung über den Sachstand, die Planungen und eine jährliche Rückmeldung über den Sachstand der Maßnahmen. 
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Stromnetz in Mannheim ist sehr leistungsfähig und bietet momentan noch Reserven zum Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Daher ist kurz- bis mittelfristig kein flächendeckender Ausbau des Stromnetzes geplant. Bei Umbau- oder Erneuerungsmaßnahmen in unserem Netz werden jedoch bereits zusätzliche Kapazitäten für den Anschluss von Ladeeinrichtungen geschaffen. Netzanschlussgesuche für größere Ladestationen bis hin zu Parkhäusern werden individuell bearbeitet und im Bedarfsfall punktuelle Netzverstärkungen ausgeführt. Das Vorgehen entspricht dem Standard der MVV, der auch beim Anschluss neuer Netzkunden wie beispielsweise Industrie, Handel oder Gewerbe Anwendung findet. Im Rahmen der strategischen Netzentwicklung beobachtet die MVV die Entwicklung der Elektromobilität, genauso wie andere Trends, sehr sorgfältig und passt die Netzentwicklungspläne kontinuierlich an diese Entwicklungen an. Die MVV Netze steht in Fragen der strategischen Netzentwicklung in engem Kontakt zu einschlägigen Expertenkreisen und Hochschulen. Ihr derzeitiges Vorgehen orientiert sich damit auch am Kenntnisstand der Branche und der Wissenschaft und ist vergleichbar mit dem in anderen deutschen Großstädten.

gez. Prof. Dr. Pretzell – Dezernat V Bürgerservice, Klima- und Umweltschutz, technische Betriebe 


Fehlende Haltelinie an der Signalanlage bei der Wallstadt Grundschule, Römerstraße 33

Die Haltelinie zur Signalanlage wurde – vermutlich aufgrund von Bauarbeiten – entfernt. Seit dem wurde sie jedoch nicht wieder erneuert, sodass sich hierbei eine Gefahrenstelle für die Kinder befindet. 
Stellungnahme der Verwaltung:
Was auf den ersten Blick wie ein Mangel erscheint, ist beabsichtigt. An derartigen Stellen (Fußgänger*innenfurt hinter Knotenpunkt) wird üblicherweise keine Haltlinie markiert. Von den beiden möglichen Alternativen für eine Haltlinie ist keine gut geeignet, denn  – würde die Haltlinie vor dem Knotenpunkt markiert, müssen alle Verkehrsteilnehmer*innen bei rotem Signal dort halten, auch wenn sie abbiegen wollen. Eine Haltlinie darf bei rotem Signal nicht überfahren werden. – würde die Haltlinie in unmittelbarer Nähe vor der Fußgänger*innenfurt markiert, legt dies Verkehrsteilnehmer*innen nahe, auch bis dorthin vorzufahren, womit sie den Raum für den Querverkehr versperren. Vor diesem Hintergrund führt die Verwaltungsvorschrift zu StVO § 25 (Fußgänger*innen) folgendes aus: “Mindestens 1 m vor jeder Fußgängerfurt ist eine Haltlinie zu markieren; nur wenn die Furt hinter einer Kreuzung oder Einmündung
angebracht ist, entfällt selbstverständlich eine Haltlinie auf der der Kreuzung oder Einmündung zugewandten Seite.”.
Dazu passend wird in Fahrschulen gelehrt, bei rotem Signal vor der Einmündung anzuhalten, wenn
geradeausgefahren wird. Ein Abbiegen bleibt aber möglich, ohne einen Rotlichtverstoß zu begehen. Derartige Situationen sind in Mannheim mehrfach vorhanden, ein erhöhtes Gefährdungspotential ist aber nicht feststellbar.

gez. Prof. Dr. Pretzell – Dezernat V Bürgerservice, Klima- und Umweltschutz, technische Betriebe

 

Abstellsituation von Campingwagen in der Klingenberger Straße

In der Klingenberger Straße werden schon seit Jahren immer wieder Camping-Caravans abgestellt, welche die Parkplatzsituation für die Anwohner stark beeinträchtigen – gerade, wenn diese nicht ordnungsgemäß abgestellt werden. Um diese Situation zu entspannen, schlagen wir 1) eine Beschilderung mit dem Zeichen 314 (Parken erlaubt) mit dem Zusatzzeichen „Personenkraftwagen” versehen und 2) nach dem Aufstellen dieses Schildes verschärfte Kontrollen durch den KOD vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die vom Gremium vorgeschlagene Anbringung der Beschilderung „Parken“ (Zeichen 314) mit dem Zusatzzeichen „PKW“ in der Klingenberger Straße ist nur bedingt geeignet, das grundsätzliche Parken von Wohnmobilen zu unterbinden und wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Überall dort, wo die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken für PKW erlaubt, darf auch ein Wohnmobil abgestellt werden, da Wohnmobile in der Regel als PKW zugelassen sind. In der Klingenberger Straße zwischen Römerstraße und Mosbacher Straße sind beidseitig Parkflächen markiert. Auf solchen dürfen Wohnanhänger wie auch Wohnmobile nicht abgestellt werden, wenn sie über die Markierung hinausragen. Denn Parkflächenmarkierungslinien sind bußgeldbewehrte Vorschriftszeichen. Sofern Wohnmobile über eine vorhandene Parkstandsmarkierung hinausragen und gefährdend abgestellt sind, kann eine Ahndung erfolgen. Der Stadtteil Wallstadt wird aufgrund der vorliegenden Daten über Häufigkeit und Schwere
der Parkverstöße üblicherweise einmal wöchentlich durch das Außendienstpersonal des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 07:00 und 21:00 Uhr zu unterschiedlichen Tageszeiten bei der Einsatzplanung berücksichtigt. Im Rahmen dieser Kontrollen werden auch solch verbotswidrig geparkte Fahrzeuge in der Klingenberger Straße beanstandet. Im Zeitraum 01.01. – 24.11.2021 erfolgten 4 Beanstandungen – im Juni und Juli – hinsichtlich Wohnanhängern, nachdem diese ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt waren. Insgesamt sind in der Klingenberger Straße in diesem Zeitraum 32 Verwarnungen erteilt worden. Aufgrund
eingegangener Beschwerden unterschiedlichster Art wurde der gesamte Stadtteil an mehreren Wochentagen zu unterschiedlichen Tageszeiten kontrolliert, so dass insgesamt 1.781 Verwarnungen bis 24.11.21 ausgesprochen wurden. Im Jahr 2021 ging lediglich eine Beschwerde über ein störend abgestelltes Wohnmobil in der Klingenberger Straße beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung ein. Eingehenden Bürgerhinweisen wird grundsätzlich nachgegangen und aufgezeigte Örtlichkeiten werden im Rahmen der regelmäßigen Parkraumüberwachung aufgesucht. Bei konkreten Beschwerden ist die Service- und Leitstelle des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung zu kontaktieren, welche werktags von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr unter der Telefonnummer 0621 293-2933 oder per E-Mail unter 31leitstelle@mannheim.de erreichbar ist. In der Regel führen solche Beschwerden zu einem unmittelbaren
Handeln des Außendienstpersonals, unter Berücksichtigung der vorhandenen Personalkapazität. Außerhalb der genannten Zeiten liegt die Zuständigkeit bei der Polizei, auch hinsichtlich des ruhenden Verkehrs. Das Parken von Wohnmobilen stellt im Übrigen nicht nur in Wallstadt ein Problem dar. Dieser Umstand wird auch in anderen Stadtteilen als störend wahrgenommen. Wegen der Größe solcher Fahrzeuge kommt es häufig nicht nur zu einer Inanspruchnahme von mehr Straßenraum als bei einem normalen PKW oder auch zu Sichtbehinderungen, sondern oftmals wird zusätzlich die Sicht aus Fenstern von Erdgeschosswohnungen beeinträchtigt. Dies ist allerdings auf der westlichen Seite der Klingenberger Straße nicht der Fall, da der dortige Parkstreifen nicht direkt an die Wohnbebauung angrenzt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Gesetzgeber den Kommunen mit den bestehenden Regelungen in der StVO leider keine weiteren Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung stellt.

gez. Specht – Dezernat I Finanzen, Beteiligungsvermögen, IT, Sicherheit und Ordnung 

Möglichkeit der Vermarktung am Vogelstangsee

Schaffung der Möglichkeit der Vermarktung eines oder mehrerer Plätze am Vogelstangsee durch die EP (Event & Promotion), um die Grillsituation am See z.B. durch die Aufstellung eines Grillwagens zu ermöglichen. Ziel ist die Entspannung der Grillsituation am See. Das Grillen am Vogelstangsee nimmt zu. Insbesondere Grillschwaden stören vermehrt Naherholungssuchende sowie AnwohnerInnen. Ein Alternativangebot – wie z.B. ein Grillwagen (analog Eiswagen) – könnte zur Entspannung der Situation beitragen. Die EP hat viele Plätze in der Untervermarktung. Dies ist u.a. ein wirtschaftliches Geschäftsmodell. Die Verwaltung möge prüfen, ob der EP ein Platz zur Untervermarktung
am Vogelstangsee zur Verfügung gestellt werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Geschäftsmodell der EPM ist unter anderem die wirtschaftliche Vermarktung von Flächen. In diesem Modell werden auch Plätze für z.B. Hähnchenwagen, Brezelstände, Verkaufsstände, Kioske, etc. vermietet. Die EPM trägt ihre Kosten durch die Mieterlöse und führt umsatzbezogen für die Nutzung der erschlossenen Flächen einen Prozentsatz an die Stadt ab. Sofern die in Betracht gezogene Fläche der EPM die Möglichkeit der wirtschaftlichen Vermarktung bietet, ist das Vorgehen wie vom BBR-Wallstadt vorgeschlagen, denkbar.

gez. Grötsch – Dezernat II Wirtschaft, Arbeit, Soziales, Kultur 


Schaffung einer gefahrlosen Straßenüberquerung der Alemannenstraße

Es wird angeregt, eine gefahrlosen Straßenüberquerung der Alemannenstraße zu schaffen, derzeit ist das Unfallrisiko erhöht. Gerade Bewohnerinnen und Bewohner des Carl-Benz-Seniorenzentrums nutzen die Einkaufsmöglichkeit der dort befindlichen zwei großen Supermärkte sowie weiterer Geschäfte und sind durch ihre körperlichen Einschränkungen vermehrt gefährdet. Auch erblindete Personen benötigen vermehrt Hilfestellungen – insbesondere durch die Zunahme geräuschloser Elektrofahrzeuge.

Stellungnahme der Verwaltung: 
Über eine Bürgeranfrage zum Thema Schulweg wurde der Verkehrsplanung bereits die Sachlage in der
Alemannenstraße südlich der Bahntrassen übermittelt. Aufgrund dessen ist eine Sachstandsermittlung in Bearbeitung. Etwa 150m südlich, an der Kreuzung Alemannenstraße / Keltenstraße, befindet sich aktuell eine Querungshilfe mit vorgezogenem Seitenraum in der Vorplanung. Im Zuge dessen soll die vorhandene Bushaltestelle Alemannenstraße barrierefrei ausgebaut und in die Nähe des Kreuzungsbereiches versetzt werden. An diese Maßnahme wird die Ausweitung der Tempo-30-Zone gekoppelt. Somit soll zwischen der Kühlsheimer Straße und den Straßenbahngleisen / Tauberbischofsheimer Straße die Alemannenstraße in dieTempo-30-Zone integriert werden. Ein Ämteranschreiben diesbezüglich wird voraussichtlich bis Ende des Jahres 2021 erfolgen.  Nach den einschlägigen Regelwerken der Forschungsgesellschaft sind in Tempo-30-Zonen separate Querungshilfen
für den Fußgänger entbehrlich. Im gesamten Verkehrsbereich ist mit querenden Fußgängern zu rechnen. Zudem empfiehlt das Regelwerk EFA 2002 (Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen) unabhängig der Tempo-30-Zone Querungsanlagen, wenn ein ausgeprägter Querungsbedarf vorliegt und die Verkehrsstärke mehr als 1.000 Kfz / Spitzenstunde im Querschnitt, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, beträgt. Darüber hinaus sind Querungsanlagen entbehrlich, wenn kein besonderer Querungsbedarf besteht und die Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde unter 500 / 250 Kfz, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 / 50 km/h, liegt. Sowohl in der Alemannenstraße, als auch in der Gotenstraße sind die Belastungszahlen für eine separate Querungsanlage nicht gegeben. Daher werden an dieser Stelle keine zusätzlichen Querungshilfen eingeplant. 

gez. Eisenhauer – Dezernat IV Bauen, Planung, Verkehr, Sport 

Bürgeranfrage zum Baumschnitt in der Wikingerstraße

Die SPD-Bezirksbeiräte bekamen folgende Bürgeranfrage: „In der Wikingerstraße in Wallstadt lässt die Stadt Mannheim, jedes Jahr (minds. seit 5 Jahren) alle städischen Bäume an der Straße extrem radikal zurückschneiden, sodass vom Baum nur eine kleine Kugel übrig bleibt. Durch den jährlichen radikalen Rückschnitt werden die Baume natürlich nicht größer über die Jahre. Nach mehreren Hitzesommern in Mannheim, gilt es ja eigentlich in der allgemeinen modernen Stadtraumplanung nun mehr Beschattung bieten zu können an heißen Tagen. Besonders um die Aufheizung der Straßen ect. zu reduzieren. Aber mit kleingehaltenen Bäumen, die nicht an Höhe und Breite zu nehmen können ist dies ja nicht möglich. Deswegen wäre es super, wenn die SPD Wallstadt bei der Stadt klären könnten, warum in der Wikingerstraße alle städischen Bäumen immer so radikal runtergeschnitten werden müssen?
Oder ob dies nur der günstigen Baumpflege dient, anstatt die Bäume auch mal etwas höher und breiter werden zu lassen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Auswahl der Baumart wurde damals an die vorhandenen Platzverhältnisse angepasst. Im Jahr 2000 wurden in der Wikingerstraße Trompetenbäume gepflanzt. Es handelt sich hierbei um die Sorte Catalpa bignonioides Nana, der Kugeltrompetenbaum. Diese Bäume sind als Kugelbäume gezogen und müssen auch so geschnitten werden, um ihre entsprechende Statik zu behalten. Durch den jährlichen Kugelschnitt hat sich das Holz um die Astenden verstärkt und treibt besenförmig aus, was eine Ableitung der Äste nach außen verhindert. Eine Zucht der Bäume in die Breite und Höhe ist hier, nach so einer langen Zeit und bei dieser Sorte, nicht mehr möglich.  Zwar ist der Kugelcatalpa kein großer Schattenbaum, aber seine Blüten gelten als Nährpflanze für Bienen und Insekten. Auf den großen Blättern wird Feinstaub gesammelt, der Unterwuchs ist Lebensraum für Insekten. Die Bäume bieten somit trotz allem einen wertvollen Beitrag zur Vielfalt und Regulierung des Klimas unserer Stadt. 

Antwort der Sachgebietsleitung Team Stadtbaum, per Mail 

Überarbeitung der Antragsvordrucke für Eingliederungshilfe

Bis heute ist der überarbeitete Vordruck für Anträge zur Beantragung von Eingliederungshilfe nicht zugegangen, der bereits im Februar 2021 erbeten wurde. Seinerzeit wurde um Überlassung bis August 2021 gebeten und im November 2021 erneut angefragt, bis wann er zur Verfügung gestellt werden kann. Hierzu erfolgte keine Antwort. Es ist somit insbesondere zu befürchten, dass Einkommens- und Vermögensverhältnisse weiterhin widerrechtlich und unter Verstoß gegen Datenschutzvorgaben auch in solchen Fällen abgefragt werden, in denen Leistungen hiervon unabhängig zu prüfen sind! Dies war wie besprochen der Haupt-Anlass für die Anregungen, denen weitere Punkte beigefügt wurden, die nicht mehr zeitgemäß erscheinen. Daher wird hiermit erneut und letztmals auf diesem Wege erinnert: können Sie den überarbeiteten Vordruck bereits zur Verfügung stellen oder zu welchem konkreten Termin
wird dies erfolgen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zunächst möchten wir die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage entschuldigen. Wie zahlreiche andere Träger der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg auch, haben wir uns für die Beantragung von Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX für den Antragsvordruck des renommierten Kohlhammer-Verlages entschieden und auch bewusst
dazu, für die zahlreichen Leistungskonstellationen in der Eingliederungshilfe einen einzigen Vordruck einzusetzen. Die Vorteile des Vordruckes und der Einsatz eines einzigen Vordrucks überwiegen nach unserer Einschätzung mögliche Nachteile. Sie monieren z.B. den Umstand, dass dadurch die je nach Hilfeart unterschiedliche Beitragspflicht aus Einkommen und Vermögen nicht eindeutig abgebildet wird und dazu führen kann, dass Antragsteller mehr Angaben zu ihren Verhältnissen machen, als gesetzlich erforderlich ist. Um diese datenschutzrechtlichen Fallstricke zu umgehen, haben wir uns mit dem Mannheimer Datenschutzbeauftragten darauf verständigt, dem im Internet abrufbaren Antragsvordruck ein Merkblatt voranzustellen, das zu der Thematik unter Ziffer VII. zur Beitragspflicht aus Einkommen und Vermögen folgenden Hinweis enthält:  

 
Beitragspflicht aus Einkommen und Vermögen (§§ 92 und 135 ff. SGB IX) Die §§ 138, 140 und 142 SGB IX sehen für bestimmte Leistungen nur begrenzte oder keine Beiträge vor. Sie können,
bevor Sie den Antrag ausfüllen, mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung klären, ob für die von Ihnen beantragte Leistung Angaben zu Einkommen bzw. Vermögen erforderlich sind.
Ebenfalls in Abstimmung mit dem städtischen Datenschutzbeauftragten übersenden wir deshalb Antragstellern, die bei uns für ein sorgeberechtigtes Kind Leistungen beantragen, immer den in der Anlage beigefügten Vordruck, der so markiert wurde, dass zunächst keine Angaben zu Einkommen und Vermögen zu machen sind. Wir weisen gleichzeitig darauf hin, dass im Bedarfsfall — je nach rechtlichen Erfordernissen – Angaben zu Einkommen und Vermögen nachgefordert werden. Für weitere Rückfragen und Hinweise Ihrerseits stehen wir gerne zur Verfügung. Ihre Hinweise zum Vordruck selbst werden wir dem Kohlhammer-Verlag zukommen lassen.

gez. i. A. Dr. Jens Hildebrandt, Fachbereichsleiter FB50 Arbeit und Soziales 

Schülerverdichtungszüge verlängern bis Wallstadt

BBR-VzV0056/2021 vom 17.03.2021 informierte: „Ein dringender Handlungsbedarf ist für die Bedienung von Wallstadt in der Mittagszeit heute nicht abzusehen. Wenn sich die Fahrgastzahlen hier nach den Sommerferien stark erhöhen sollten, müssen wir eine Zusatzfahrt ab Innenstadt bis Wallstadt Ost anbieten, um in der entsprechenden Zeitlage zu entlasten.“ Hieran wurde in der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021 erinnert und vorgeschlagen, dass die Schülerverdichtungszüge ab Rosengarten zum OEG Bahnhof Käfertal nach Wallstadt verlängert werden könnten. Wie haben sich die Fahrgastzahlen am Mittag aus der Stadt in Richtung Wallstadt nach den Sommerferien entwickelt?
Können die meist aufgrund fehlender Impfempfehlung ungeimpften Schulpflichtigen derzeit noch einen
pandemiegerecht ausreichenden Abstand einhalten? Ist die vorgeschlagene Verlängerung der
Schülerverdichtungszüge möglich?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fahrgastzahlen wurden vom 13.09.2021 (Schulbeginn nach den Sommerferien Baden-Württemberg) bis zum 12.11.2021 mit automatischen Fahrgastzählsystemen erfasst. Nach dem 12.11.2021 verzeichnet die rnv pandemiebedingte Fahrgastrückgänge und eine Einbeziehung dieser Daten wäre mit Blick auf die Beurteilung des „Normalzustands“ nicht zielführend. Die Besetzung der Schülerverdichtungszüge ab Kunsthalle muss immer im Zusammenhang mit den drei Minuten später folgenden Kurszügen betrachtet werden. Angegeben ist immer der Maximalwert der mittleren Besetzung im betreffenden Fahrtabschnitt. Auf Basis der ausgewerteten Zahlen aus dem automatischen Fahrgastzählsystem ist auch weiterhin kein dringender Handlungsbedarf gegeben. Folgende Auswertungsergebnisse liegen vor (Zeitraum 13.09.-12.11.2021): Verdichtungsfahrt 13:05 Uhr ab Kunsthalle an Käfertal 13:20 Uhr: 36 Fahrgäste, Planfahrt Linie 5A: 13:08 Uhr ab Kunsthalle an Käfertal 13:23 Uhr: 79 Fahrgäste, im weiteren Fahrtverlauf im Abschnitt Käfertal bis Heddesheim (an 13:35 Uhr): 56 Fahrgäste. Ohne die Verdichtungsfahrt Kunsthalle bis Käfertal wären in der Linie 5A in diesem Fahrtabschnitt 115 Fahrgäste zu verzeichnen. Die Verdichtungsfahrt entlastet. Zwischen Käfertal und Wallstadt bzw. Heddesheim ist die Besetzung
deutlich geringer und im Mittel stehen noch freie Sitzplätze zur Verfügung. Auch wenn die Abstandsregelungen im ÖPNV nicht zwingend gelten und deshalb auch eine Maskenpflicht gilt, können bei dieser Besetzung durch die Nutzung von Sitz- und Stehplätzen Abstände eingehalten werden. Verdichtungsfahrt 13:25 Uhr ab Kunsthalle an Käfertal 13:40 Uhr: 53 Fahrgäste, Planfahrt Linie 5A: 13:28 Uhr Kunsthalle an Käfertal 13:43 Uhr: 79 Fahrgäste, im weiteren Fahrtverlauf im Abschnitt Käfertal bis Heddesheim (an 13:55 Uhr): 57 Fahrgäste. Ohne die Verdichtungsfahrt Kunsthalle bis Käfertal wären in der Linie 5A in diesem Fahrtabschnitt 132 Fahrgäste zu verzeichnen. Die Verdichtungsfahrt entlastet. Zwischen Käfertal und Wallstadt bzw. Heddesheim ist die Besetzung deutlich geringer und im Mittel stehen noch freie Sitzplätze zur Verfügung. Auch wenn die Abstandsregelungen im ÖPNV nicht zwingend gelten und deshalb auch eine Maskenpflicht gilt, können bei dieser Besetzung durch die Nutzung von Sitz- und Stehplätzen Abstände eingehalten werden. Auch im Jahr 2022 wird die rnv die Auslastung der betreffenden Fahrten weiter beobachten, wie auch die rnv insgesamt über das gesamte Stadtgebiet die Auslastung im Auge behält.

gez. Specht – Dezernat I Finanzen, Beteiligungsvermögen, IT, Sicherheit und Ordnung
 
Ausstehende Antworten:
An die Beantwortung folgender noch offenen Anfragen aus früheren Sitzungen wurde die Verwaltung erneut erinnert: 1) Attraktive Gestaltung des Grünzugs Nord-Ost auf Wallstadter Gemarkung vom 17.03.2021, 2) Fahrradstellplätze am Gebäude der ehem. Gaststätte „Zum Pflug“ vom 30.06.2021. Zudem sind in der letzten Sitzung am 16.03.2022 gestellten Anfragen und Anregungen derzeit noch unbeantwortet. 

Für die nächste öffentliche Bezirksbeiratssitzung am 11.05.2022 haben die SPD-Bezirksbeiräte sich für
folgende Themen ausgesprochen:

• Sachstand Kultur- und Sporthalle mit Feuerwehrgerätehaus,
• Baumpatenschaften,
• Kinderbetreuung,
• Verkehrswege während der BUGA 2023.  

Ihre SPD Bezirksbeiräte in Wallstadt
Sprecher Thorsten Schurse, Janec Gumowski, Christel Spohni

Bildquellen

  • BBR Wallstadt: SPD Mannheim | CC0

Teile deine Gedanken