Pro & Contra AfD-Verbotsverfahren
Diskussion mit Dr. Antje Draheim & Dr. Boris Weirauch MdL:
Mittwoch, 22. April ´25 | 18 Uhr | Karla-Spagerer-Saal | Murgstr. 3-11
Im letzten Bundestag hatte eine fraktionsübergreifende Gruppe von 113 Abgeordneten von CDU, SPD, Grüne, Linke und SSW unter Federführung des CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz im November 2024 einen Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Bundesarbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Jurist*Innen hält „eine solide juristische Prüfung eines Verfahrens auf Entscheidung nach Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. BVerfG, ob die AfD verfassungs-widrig ist (Parteiverbot) unter Einbeziehung der Erkenntnisse von Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder für geboten und erforderlich.“
Die baden-württembergische SPD-Landtagsfraktion hat eine aktive Rolle der grün-schwarzen Landesregierung beim AfD-Verbotsverfahren gefordert. Kern eines SPD-Antrags, der mit 117 gegen 20 Stimmen im Februar 2026 abgelehnt worden war, ist, dass die Landesregierung die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorantreiben soll, die systematisch prüft, ob die Voraussetzungen für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD erfüllt sind. In einem zweiten Schritt soll sie sich dann für die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht stark machen.
Zur Frage, ob ein AfD-Verbotsverfahren ein politisch richtiger und juristisch auch ein erfolgreicher Weg ist, gibt es unter den demokratischen Kräften unterschiedliche Fragen und Meinungen sowie auch unterschiedliche strategische Ansätze:
- Sind die weichgespülten schriftlichen programmatischen Aussagen der AfD ausreichend, um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen bzw. kann diese Gefahr aus dem Verhalten eines großen Teils ihrer Mitglieder abgeleitet werden?
- Welche Auswirkungen haben die Einschätzungen der Landesverfassungsschutzämter, ob die jeweiligen Landesverbände „nur“ ein rechtsextremistischer Verdachtsfall oder „gesichert rechtsextremistisch“ sind?
- Kann man noch eine Partei verbieten, die bei Umfragen bundesweit auf Platz zwei liegend Zustimmungswerte von über einem Viertel der Wahlberechtigten hat?
- Führt die Diskussion über bzw. die Einleitung eines Verbotsverfahrens nur noch zur weiteren Popularität dieser rechtsextremistischen Partei?
- Wäre es nicht besser, mit einer deutlich erkennbaren anderen Politik der CDU/CSU, der Grünen, der SPD und der Linken als Opposition oder in jeweiliger Regierungspolitik den Rechtsextremisten den Wind aus den Segeln zu nehmen?
- Wie ist die Wählerschaft der AfD überhaupt noch erreichbar bzw. gibt es Knackpunkte, an denen man diese Menschen zu einem anderen Wahlverhalten gewinnen kann?
- Welche Verantwortung und welche Möglichkeiten hat die Mehrheitsgesellschaft in einer „wehrhaften Demokratie“ um die demokratischen und humanistischen Werte unserer Gesellschaft zu sichern und zu erhalten?
Zu diesen und vielen anderen Fragen im Zusammenhang mit der Diskussion über das AfD-Verbotsverfahren hat die Mannheimer AG 60plus mit Dr. jur. Antje Draheim (Schwerin), Staatssekretärin a.D. und Co-Bundesvorsitzende der AG sozialdemokratischer Jurist*Innen und Dr. jur. Boris Weirauch MdL (Mannheim), stellv. SPD-Fraktionsvorsitzender Landtag Baden-Württemberg, zwei sehr fachkundige und sehr erfahrene Menschen eingeladen, die zum Thema AfD-Verbotsverfahren informieren und mit Beteiligung der Gäste diskutieren.
Die Informations- und Diskussionsveranstaltung findet am Mittwoch, 22. April 2026 um 18 Uhr im Karla-Spagerer-Saal, Murgstraße 3-11, Neckarstadt-Ost statt (barrierefreier Zugang über den Hof). Um Anmeldung wird gebeten:
Bitte hier anklicken https://lets-meet.org/reg/19b61128452a3d01d7 oder E-Mail an: 60plus@spd-mannheim.de
