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SPD begrüßt Hartnäckigkeit der Stadt Mannheim beim Ausüben des Vorkaufsrecht in Neuhermsheim – SPD Mannheim

SPD begrüßt Hartnäckigkeit der Stadt Mannheim beim Ausüben des Vorkaufsrecht in Neuhermsheim

Die Stadt Mannheim hat angekündigt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bezüglich der Ausübung eines Vorkaufsrechts für ein bislang unbebautes Grundstück in Neuhermsheim in Berufung zu gehen.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und wohnungspolitische Sprecher der SPD im Mannheimer Gemeinderat, Reinhold Götz, begrüßt das Vorgehen: “Es ist wichtig, dass wir in dieser Sache hartnäckig bleiben, immerhin gilt es dringend bezahlbaren Wohnraum in Mannheim zu schaffen. Nun sollte gerichtlich ein für alle Mal geklärt werden, dass es für Kommunen möglich ist, ein Vorkaufsrecht auszuüben, um dem Wohl der Allgemeinheit nachzukommen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen! Allerdings macht die Auseinandersetzung auch deutlich, dass der Gesetzgeber dringend gefordert ist, das Vorkaufsrecht der Kommunen deutlich zu stärken. Im vorliegenden Fall war die Stadt Mannheim sogar bereit, für das Gelände den Marktwert zu bezahlen. Gesetzlich verankert werden muss aber, dass mit Bezug auf das Gemeinwohl der in der Regel signifikant niedrigere Bodenrichtwert zugrunde zu legen ist. Ansonsten wären die Städte nicht in dem notwendigen Maße in der Lage, preismindernd in das Marktgeschehen einzugreifen.“

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