SPD-Antrag erfolgreich: Kriegerdenkmal auf der Rheinau erhält historische Einordnung
Stadt sagt Erklärtafel und wissenschaftliche Aufarbeitung durch das MARCHIVUM zu
Das Kriegerdenkmal auf dem Rheinauer Marktplatz wird mit einer erklärenden Informationstafel versehen. Damit folgt die Stadtverwaltung einem Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, die eine historische Einordnung des Denkmals nach einem Vor-Ort-Termin gefordert hatte. Die Tafel soll im Zuge der Sanierung des Denkmals angebracht werden.
Die fachliche Beurteilung der historischen Zusammenhänge und die Erstellung der Inhalte der Tafel sollen durch das MARCHIVUM erfolgen. Gegenstand der wissenschaftlichen Aufarbeitung werden insbesondere die Entstehungsgeschichte des Denkmals, seine Fertigstellung und Einweihung im Jahr 1933 sowie mögliche ideologische Bezüge der damaligen Zeit in Gestaltungselementen und Inschriften sein.
Der SPD-Stadtrat vor Ort auf der Rheinau, Karim Baghlani, erklärt: „Unser Einsatz hat sich gelohnt: Das Kriegerdenkmal wird nicht nur saniert, sondern künftig auch historisch eingeordnet. Wer an einem solchen Ort erinnert, muss auch erklären, unter welchen politischen und gesellschaftlichen Bedingungen er entstanden ist. Mit dem MARCHIVUM wird für die wissenschaftliche Aufarbeitung die richtige Institution eingebunden.“
Mit ihrem Antrag hatte die SPD außerdem vorgeschlagen, die Erklärtafel an das bestehende System der Mannheimer Stadtpunkte anzulehnen oder darin zu integrieren. Dieses verbindet Informationen an historischen Orten mit einer wissenschaftlich fundierten Einordnung.
„Gerade die Einweihung im Jahr 1933 macht eine genaue Betrachtung notwendig. Besucherinnen und Besucher sollen direkt vor Ort nachvollziehen können, wie das Denkmal entstanden ist und welche zeitgeschichtlichen Bezüge es aufweist“, so Baghlani weiter.
Die Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Rheinau, Ulrike Kahlert, ergänzt: „Der SPD-Ortsverein Rheinau begrüßt die geplante Erklärtafel am Kriegerdenkmal. Sie schafft zusätzlichen Kontext und trägt dazu bei, die Geschichte des Denkmals einzuordnen.“
