Bezirksbeiräte Wallstadt

Die SPD – Bezirksbeiräte berichten – September 2021

Feste Grillplätze am Vogelstangsee

Ist es möglich, an den beiden Vogelstangseen feste Grillplätze zu installieren? Wenn ja, wo und wie viele?

Durch die Verwendung von Einweg-Grillen besteht eine potenzielle Brandgefahr!

Stellungnahme der Verwaltung:

Es gibt den Auftrag des Gemeinderates, in allen geeigneten Grünanlagen das Grillen unter bestimmten Regeln zu erlauben und nicht feste Grillstellen auszuweisen bzw. auszubauen. Diese Regelungen werden vom Kommunalen Ordnungsdienst begleitet bzw. überwacht. Bisher sind durch das Grillen an den entsprechenden Grünanlagen keine nachhaltigen Schäden entstanden. Feste Grillstationen ziehen in der Regel weitere Infrastruktur und deutlich mehr Regelungsbedarf und Unterhaltungsaufwand nach sich. Derzeit besteht gemäß Polizeiverordnung der Stadt Mannheim in vielen Grünanlagen, so auch am Vogelstangsee, die Möglichkeit, individuell zu grillen. An den Hotspots wurden Schilder mit den geltenden Regelungen aufgestellt. Die Grillduldung setzt die Einhaltung dieser Regeln (https://www.mannheim.de/de/servicebieten/gruene-stadt/freizeit-im-gruenen/grillen-in-mannheim) voraus. Bei langanhaltender Trockenheit ab dem Waldbrandgefahrenindex Stufe 4 oder höher, ist nach der Polizeiverordnung der Stadt Mannheim das Grillen im öffentlichen Stadtgebiet generell verboten. Aufgrund der bisherigen Regelungen sieht die Verwaltung keinen Bedarf für feste Grillplätze mit zusätzlichem Bau-, Unterhaltungs- und Reinigungsaufwand.

gez. Prof. Dr. Pretzell (Dez. V Bürgerservice, Klima- und Umweltschutz, techn. Betriebe)

Altersgruppen im geplanten neuen Kinderhaus Wallstadt

Das Kinderhaus Wallstadt am Festplatz Amorbacher Straße ist derzeit in Planung. Die Gruppen sollten so geplant werden, dass alle U3-Plätze in U6-Plätze im gleichen Haus münden. Dies vermeidet Wechsel der Einrichtungen mit unnötigen Belastungen für die Kinder.

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit der B-Vorlage V537/2020 wurde die Entwicklung einer siebengruppigen Kindertageseinrichtung auf dem ehem. Festplatz Amorbacher Straße beschlossen. Zur Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer solchen Einrichtung ist die Änderung des bestehenden Planungsrechts durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser Prozess wurde bereits in die Wege geleitet. Die geplante Einrichtung soll eine flexible und bedarfsgerechte Nutzung des Kinderhauses ermöglichen. Daher sollen, sofern möglich, alle sieben Gruppen nach den baulichen Standards für Kindergärten mit Ganztagsbetreuung errichtet werden. Die tatsächliche Aufteilung des Angebotes in U3 und Ü3 bzw. zwischen Ganztagesbetreuung und Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten ist auf Basis der tatsächlichen Nachfrage zu einem geeigneten Zeitpunkt vor der Inbetriebnahme festzulegen. Auf Basis der Bevölkerungsprognose ist derzeit eine Aufteilung in drei Krippengruppen mit 30 Ganztagesplätzen und 4 Kindergartengruppen mit 80 Ganztagesplätzen vorstellbar. Die vom BBR angemahnte garantierte Wechselmöglichkeit von der Krippen in den Kindergarten innerhalb der Einrichtung ist hierbei ein zentrales Ziel, das zwingend zu ermöglichen ist.

gez. Grunert (Dez. III Bildung, Jugend, Gesundheit)

Zeitplanung Neuordnung ruhender Verkehr Mudauer Ring und Einzeichnung von Parkständen im

verkehrsberuhigten Bereich Wallstadt Nord

Wir bitten um Information über den Stand der Planungen zur Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Mudauer Ring sowie über die Planungen zur Einzeichnung von Parkständen in verkehrsberuhigten Bereichen in Wallstadt Nord.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verkehrsplanung hat gemeinsam mit der Polizei, Verkehrsbehörde und dem Eigenbetrieb Stadtraumservice die Planung zur Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Mudauer Ring überarbeitet, da alternierendes Parken auf der Fahrbahn allein nicht das gewünschte Ergebnis der Geschwindigkeitsdämpfung erzielt. Zusätzlich sollen Verschwenkungsinseln eingerichtet werden, die die Fahrbahn alternierend in regelmäßigen Abständen einengen. So sind die Sichtfelder weiterhin gewährleistet und der ruhende Verkehr bleibt vorläufig unangetastet.

Die Verkehrsplanung hat die Planung zur Einzeichnung von Parkständen in verkehrsberuhigten Bereichen in den Straßen „Am Unkenteich“ und „Rohrkolbenweg“ abgestimmt und überarbeitet an den Eigenbetrieb Stadtraumservice zur Ausführung übergeben. Die Längen der Parkstandsmarkierung mussten nach geltenden Regelwerken angepasst (verkürzt) werden, damit ein regelkonformes Parken stattfindet und die Fahrzeuge im Einzelfall nicht über die Parkstandsmarkierung hinausragen. Aktuell ist das Parken in den verkehrsberuhigten Bereichen untersagt.

Zukünftig wird das Parken nur in ausgewiesenen Flächen ermöglicht. […]

gez. Eisenhauer (Dez. IV – Bauen, Planung, Verkehr, Sport)

Nicht bepflanzte Baumscheiben/Ausgleich des Baumfehlbestandes durch Nachpflanzungen in

Wallstadt

An einigen Stellen im Stadtteil in Wallstadt sind nicht bepflanzte Baumscheiben vorzufinden, die teilweise mit Schotter aufgefüllt wurden. Wie sind die dort Planungen zu Neubepflanzungen? Wurden wegen Baumaßnahmen Bäume entfernt und erfolgen nach Abschluss von Baumaßnahmen Baumersatzpflanzungen? Wie hoch ist der Baumfehlbestand und erfolgen Nachpflanzungen durch klimagerechte Sorten?

Stellungnahme der Verwaltung:

Ausgangssituation: Die zuständige Fachabteilung Grünflächen im Eigenbetrieb Stadtraumservice unterhält derzeit in Wallstadt über 3.000 Bäume, die im Baumkataster nachweislich eingetragen sind. Aufgrund zunehmender Umweltbelastung, Sommertrockenheit und Wachstumseinschränkung sterben immer mehr Straßenbäume vorzeitig ab oder müssen aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Im letzten Winterhalbjahr mussten im Stadtteil Wallstadt sieben weitere Straßenbäume entfernt werden.

Grundsätze der Baumersatzpflanzungen: Für Baumersatzpflanzungen stehen in diesem Jahr stadtweit 500.000 € zur Verfügung. Damit konnten im letzten Jahr insgesamt 300 Bäume ersetzt werden. Der Eigenbetrieb Stadtraumservice plant jedes Jahr die Neupflanzungen für das kommende Winterhalbjahr. In die Planung fließen viele Faktoren mit ein, insbesondere:

– Effiziente Wässerung: Ein erheblicher Kostenfaktor bei Baumpflanzungen stellt das Wässern der Jungbäume in den ersten Jahren nach Pflanzung dar. Dies wird bereits bei der Planung der Pflanzung berücksichtigt.

– Qualität des Standorts: Die Ansprüche an einen Baumstandort sind heute höher als in der Vergangenheit. Risiken, dass Leitungen im Untergrund Schaden nehmen, werden heute konsequent minimiert. Der Platz für die Wurzeln, den ein Baum mindestens für eine gesunde Entwicklung braucht, wird heute größer eingeschätzt. Daher müssen manche Standorte vor der Neupflanzung saniert werden. Pflanzungen in Grünanlagen sind grundsätzlich einfacher und daher

günstiger als Pflanzungen im Straßenraum. Die Bäume werden im Winterhalbjahr von einer beauftragten Firma gepflanzt, je nach Witterung von ca. November bis März.

– Leerer Baumstandort: Schotter hält Erde locker. Das Beet eines Straßenbaums, die sogenannte Baumscheibe, wird im oberen Bereich mit Schotter befüllt, solange es leer steht. Der Schotter sorgt dafür, dass die darunterliegende Erde (das Baumsubstrat) locker bleibt und nicht zusammengepresst wird. Lockere Erde enthält mehr Sauerstoff und kann Wasser besser aufnehmen – beides ist wichtig für den Baum, der an dem Standort künftig wachsen wird. Sobald in die Baumscheibe ein neuer Baum gepflanzt wird, wird der Schotter entfernt.

– Baumpatenschaft: Wer in der Nähe eines jungen Baumes wohnt, kann entscheidende Hilfe leisten. Dabei geht es in

erster Linie um das Gießen. Das Beet um den Baum lässt sich außerdem bepflanzen – so kann das gesamte Wohnumfeld verschönert werden. Hierzu können sich Anwohner*innen auf der städtischen Homepage (https://www.mannheim.de/de/service-bieten/gruenestadt/gruentaten/baumpatenschaft) informieren.

Fehlbestand in Wallstadt: Derzeit fehlen in Wallstadt ca. 55 Bäume, deren Baumscheiben z. T. für Ersatzpflanzungen

vorbereitet sind. An sieben Standorten müssen die Baumscheiben zunächst vergrößert werden, um für die Bäume

in Zukunft bessere Wachstumsbedingungen zu schaffen. Im Wohngebiet Wallstadt-Nord fehlen Bäume an Standorten, die bereits nachgepflanzt wurden. Die Ursachen für den wiederholten Ausfall werden untersucht.

Aus den oben genannten Gründen kann zum Ende 2022 nur ein Teil der Bäume in Wallstadt nachgepflanzt werden. Die Planungen für die Vergabe sind aktuell im Gange.

Konzept für Baumpflanzungen: Die Stadtverwaltung Mannheim arbeitet an einem Konzept, um die Anzahl an Baumpflanzungen ab 2022 pro Jahr erheblich zu steigern. Damit sollen zum einen aktuell freie Baumstandorte und

der steigende Ausfall von Bäumen ausgeglichen werden und zum anderen neue Baumstandorte erschlossen werden. Die hierfür erforderlichen Ressourcen wird die Verwaltung in die nächsten Haushaltsberatungen einbringen.

Baumverluste durch Baumaßnahmen: Die Mannheimer Baumschutzsatzung schützt den privaten sowie städtischen Baumbestand vor Eingriffen durch Baummaßnahmen. Die dazu erforderlichen Anträge sind an die Untere Naturschutzbehörde zu richten. Dort erfolgt eine Abwägung und Prüfung von Alternativen. Ist das genehmigungsfähige Bauvorhaben nur mit Entnahme eines Baumes möglich, wird in der Regel eine Ersatzpflanzung festgesetzt, die nach Abschluss der Baumaßnahme nachzuweisen ist. Der Verwaltung sind in Wallstadt derzeit keine städtischen Baumaßnahmen bekannt, die eine Baumentfernung zur Folge hat.

gez. Prof. Dr. Pretzell (Dez. V Bürgerservice, Klima- und Umweltschutz, techn. Betriebe)

Bundesmittel für Radverkehr Richtung Wallstadt

Der direkt gewählte Mannheimer Bundestagsabgeordnete informierte kürzlich in der Presse über 10 Millionen Euro, die aus einem Bundesprogramm für den Radverkehr nach Mannheim gehen. Kann hierdurch ein geeigneter radverkehrsgerechter Umbau der Einmündung der Straße „Wingertsbuckel“ in die Straße „Am Aubuckel“ finanziell unterstützt werden? Derzeit ist hier die nördliche Querung der Straße „Am Aubuckel“ für Radfahrer sehr zeitraubend durch zwei Fußgängerinseln und somit drei zu überquerende Straßenteile, die unterschiedlich gesteuerte Ampelphasen haben. Über diese Stelle fließt ein Großteil des Radvekehrs aus Wallstadt in Richtung Innenstadt. Zudem liegt sie im Realisierungsgebiet der BuGa2023.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung prüft aktuell verschiedene Projekte, die für die genannte Bundesförderung infrage kommen können. Von wesentlicher Bedeutung ist, dass diese für den Radverkehr eine erhebliche Qualitätssteigerung erzielen. Untersuchungsgegenstände sind daher

– Lückenschlüsse aus dem 21-Punkte-Programm;

– Knotenpunkte, bei denen wichtige Radverkehrsrelationen vollständig fehlen;

– Bauwerke, die völlig neue Wegebeziehungen über Barrieren ermöglichen.

Am genannten Knotenpunkt Wingertsbuckel/Am Aubuckel sind bereits im Bestand sämtliche Radverkehrsbeziehungen nach den geltenden Regelwerken hergestellt. Eine Qualitätssteigerung der Radverkehrsführungen umfasst hier nur den Bereich „Komfort“ und nicht wie bei anderen Projekten „Komfort und gleichzeitig völlig neues Angebot“. Der aktuelle Sachstand zu Verbesserungspotentialen für den Radverkehr beim Knotenpunkt Wingertsbuckel/Am Aubuckel ist in der BBR-SV041/2020 beschrieben worden

gez. Eisenhauer (Dez. IV – Bauen, Planung, Verkehr, Sport)

Ihre SPD Bezirksbeiräte in Wallstadt

Sprecher Thorsten Schurse,

Janec Gumowski, Christel Spohni

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