Bezirksbeiräte Wallstadt

Die SPD – Bezirksbeiräte berichten – August 2022

Gelbe Recycling Tonnen auf dem Gehweg

Gelbe Recycling-Behälter stehen teilweise so auf den Gehwegen, so dass Personen an diesen nicht mehr vorbeikommen. Welche Möglichkeiten können gefunden werden, dass die Gehwege barrierefrei nutzbar sind.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Bereitstellung der Abfallsammelbehälter zum Abholtag kann Beeinträchtigungen auf den entsprechenden Gehwegen zur Folge haben. Um diese zu minimieren, sind alle Sammelbehälter gemäß der städtischen Abfallwirtschaftssatzung nach der Leerung unverzüglich an den Standplatz zurückzustellen. In Wallstadt werden die Wertstofftonnen im Auftrag der Dualen Systeme durch Knettenbrech + Gurdulic (K+G) geleert. Die zweirädrige 240-Liter Tonne muss von den Hauseigentümer*innen selbst an den Fahrbahnrand gestellt und anschließend wieder zurückgeholt werden (Teilservice). Die vierrädrige 1.100 Liter-Tonne wird von K+G vom Standplatz geholt und wieder zurückgebracht (Vollservice). Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Standplatz satzungsgemäß eingerichtet und z. B. nicht weiter als 15 Meter vom Straßenrand entfernt liegt. Anderenfalls könnte ein Hausmeisterservice mit der Bereitstellung der Behälter beauftragt werden. Daher kann die Frage nach der Zuständigkeit für die barrierefreie Nutzung eines Gehwegs am Leerungstag nicht pauschal beantwortet werden. Konkrete Einzelfälle werden durch den Standplatzservice des Eigenbetriebs Stadtraumservice vor Ort überprüft. Bei Verstößen gegen die Satzung wird mit den Hauseigentümer*innen eine Lösung abgestimmt. […] Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die […] Verparkung des Gehwegs („Gehwegparken“) nach § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung grundsätzlich unzulässig ist. Gehwegparken ist nach einem neueren Erlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg unabhängig von der Restbreite des Gehwegs zu beanstanden und nur dort zulässig, wo es durch Markierung oder Beschilderung ausgewiesen ist. Verstöße werden nach dem neuen Bußgeldkatalog des Bundes mit einem Bußgeld von mindestens 55 € belegt.

gez. Prof. Dr. Pretzell – Dezernat V Bürgerservice, Klima- und Umweltschutz, technische Betriebe

Schaffung zusätzlichen Parkraums in der Römerstraße bei den Sportplätzen

Die Verwaltung möge den Hintergrund des Parkverbots vor dem Sportplatzgelände (auf der Straßenseite der Pizzeria) sowie das Halteverbot auf der Seite der Gartenanlagen erklären und prüfen, ob dort Parkraum geschaffen und dadurch der derzeit zu beobachtenden starken Beschleunigung vieler dort nach Richtung Westen fahrenden Pkw entgegengewirkt werden kann. Die Zulassung des Parkens an den Straßenrändern würde die Straße verengen und dadurch der PKW-Beschleunigung orts-auswärts entgegenwirken und so den Schutz erhöhen. […] An Wochenenden werden Parkplätze benötigt für: Ligaspiele der Fußballvereine von September bis Juni, im Frühjahr Jugendturniere, zusätzlich Freundschaftsspiele. . Unter der Woche und am Wochenende werden Parkplätze benötigt für: – Kleintierzuchtverein 1910, Kleingärtner sowie deren Besucher, Gaststättenbesucher der Vereinsgaststätten, – Bogenschützenvereinsmitglieder sowie deren Besucher, Reitervereinsmitglieder sowie deren Besucher, zusätzlich im Sommer Seebesucher.

Stellungnahme der Verwaltung:

Entlang der Römerstraße an der Gartenanlage Wallstadt, auswärts Richtung Westen (Vogelstang), können keine Parkstände im Seitenraum geschaffen werden. Die Fahrbahn weist eine zu geringe Breite auf, um einen Begegnungsverkehr gewährleisten zu können. Der Seitenraum hinter der durchgezogenen Linie entlang der Römerstraße ist zwar mit einer Asphaltdeckschicht befestigt, jedoch ist dieser Verkehrsraum den Fußgängern vorbehalten und wird nicht zugunsten des ruhenden Verkehrs aufgegeben. Auf der Südseite des Sportzentrums ist der Seitenraum nicht komplett befestigt und ist als eingeschränktes Halteverbot ausgewiesen. Damit ein Parkstand ausgewiesen werden kann, ist ein baulicher Eingriff notwendig. Im Rahmen des Radlückenschlusses wird der Abschnitt bis Ende drittes Quartal 2022 baulich angepasst und als Parkstände zukünftig ausgewiesen. In der BBRVzV0068/2020 Neubau Gehweg und Parkplätze in der Römerstraße wurde bereits über den Bau informiert. Für Besucher von Vogelstangsee, Sportverein, Gartenanlage und Gastronomie stehen aktuell die vorhanden Längsparkstände gegenüber der Bushaltestelle „Wallstadt Sportanlagen“ sowie der vor Ort ausgewiesene Parkplatz „Vogelstangsee“, der über den Wirtschaftsweg „Auf dem Ried“ erreichbar ist, zur Verfügung.

gez. Eisenhauer – Dezernat IV Bauen, Planung, Verkehr, Sport

Erhöhter Bedarf von Abfallbehältern am Vogelstangsee – Mülltrennung

Die Verwaltung möge informieren:

– in welchem Rhythmus die Leerung der aufgestellten Mülleimer sowie Aschbehälter erfolgt,

– durch welche Maßnahmen (dem Überlauf) regelmäßig an Wochenenden zu,

beobachtenden Überfüllung der meisten Abfallbehälter zukünftig entgegengewirkt wird,

– wie dem erhöhten Bedarf der Grillkohleentsorgung entsprochen wird.

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Randbereich und an den Uferzonen des Vogelstangsees sind derzeit 69 Papierkörbe aufgestellt. Die Reinigung und Papierkorbleerung am See wurde vom Eigenbetrieb Stadtraumservice (EB 76) an eine private Reinigungsfirma vergeben. In den warmen Monaten erfolgt die Reinigung von Montag bis Freitag täglich und am Wochenende entsprechend des Bedarfs auf Abruf durch die Abteilung Stadtreinigung. Aufgrund der Erfahrungen mit der grundsätzlichen starken Nutzung der öffentlichen Bereiche, insbesondere der Uferflächen während der Zeit der Pandemie, wurde eine durchgängige Reinigung und Leerung am Wochenende veranlasst. Trotzdem kann es durch nichtvorhersehbare private Grillfeste, Treffen oder Picknicks zu kurzfristigen erneuten Verunreinigungen oder zu überfüllten Papierkörben kommen, die dann erst bei der nächsten Reinigung behoben wurden. Stichpunktartige Kontrollen durch den Eigenbetrieb Stadtraumservice zeigten die ordnungsgemäß erbrachten Leistungen durch die beauftragte Firma. Die Reinigungsintervalle wurden in den letzten Jahren auf die Wochenenden erweitert und sind bedarfsorientiert. Eine weitere Steigerung ist mit den vorhandenen Ressourcen nicht möglich und aus Sicht der Verwaltung auch nicht erforderlich. […] Die zur Entsorgung von Asche und Kohle aufgestellten Metall-Abfallbehälter werden im Wochenrhythmus geleert. Bei Bedarf können die Behälter zusätzlich geleert werden. Der EB 76 wird den Standort zukünftig verstärkt kontrollieren.

gez. i.V. Grunert – Dezernat III Bildung, Jugend, Gesundheit

Aufstellen eines mobilen Blitzers in der Ortsstraße in Straßenheim

Die Ortsstraße Straßenheim wird von vielen Autofahrer*innen von sowie nach Heddesheim und Viernheim als Durchfahrtsstraße genutzt. Dabei halten sich viele Fahrer*innen nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Verwaltung möge prüfen, ob zum Schutz der Fuß- sowie Spaziergänger und zur Reduzierung der Geschwindigkeit ein mobiler Blitzer in der Ortsstraße Straßenheims aufgestellt werden kann.

Stellungnahme der Verwaltung:

Um die vom Gremium wahrgenommenen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verifizieren und die am stärksten betroffenen Tageszeitfenster zu ermitteln, hat der Fachbereich Sicherheit und Ordnung in der Ortsstraße an geeigneter Stelle ein verdeckt erfassendes Gerät installiert. Nach Auswertung der Daten werden je nach Ergebnis gemeinsam mit eventuell anderen zu beteiligenden Dienststellen geeignete Lösungsmöglichkeiten gesucht, um die Situation nachhaltig zu verbessern.

gez. Specht – Dezernat I Finanzen, Beteiligungsvermögen, IT, Sicherheit und Ordnung

E-Roller – keine ausgewiesenen Abstellplätze

Im Kontext einer fairen und gerechten Behandlung aller am Verkehr teilnehmenden Individuen ist es erforderlich, dass die Genehmigungsbehörden den Betreibern ausgewiesene Stellplätze vorschreiben und überwacht. Derzeit werden die E-Roller willkürlich abgestellt und führen teilweise zu gefährlichen Situationen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung prüft derzeit die Möglichkeiten eine Abhilfe für die Problematik mit behindernd abgestellten E-Tretrollern der Verleihsysteme zu schaffen. Dabei werden auch feste Abstellplätze zumindest in verdichteten Bereichen der Stadt geprüft. Allerdings ergeben sich hierbei noch eine Vielzahl offener Fragen und Probleme. So gibt es seitens der Bundes- und Landesgesetzgebung weiterhin keine Rechtssicherheit was die regulativen Möglichkeiten von Kommunen in Hinblick auf Verleihsysteme für Elektrokleinstfahrzeuge, wie E-Tretroller, betrifft. Erste Gespräche mit den Anbietern haben ergeben, dass diese eine Dichte an Abstellflächen im Abstand von 150-200m als notwendig erachten. Selbst wenn man diesen Abstand deutlich größer wählt müssten somit im Stadtgebiet mehrere hundert ausreichend dimensionierte Flächen im ohnehin sehr knappen öffentlichen Raum, bestimmt und ausgewiesen werden. Dort wo Gehwegs- oder Kreuzungsbereiche nicht genug Raum bietet, müsste Abstellflächen ggf. zulasten von Parkraum ausgewiesen werden. Die Stadtverwaltung steht weiterhin im Austausch mit Anbietern, VRN, anderen Kommunen und kommunalen was die Erarbeitung von Konzepten für die Abstellung von E-Tretrollern angeht und

wird in den Gremien informieren, sobald hier Ergebnisse vorliegen.

gez. Specht – Dezernat I Finanzen, Beteiligungsvermögen, IT, Sicherheit und Ordnung

Fehlende Haltelinie an der Signalanlage bei der Wallstadt Grundschule, Römerstraße 33

Die Haltelinie zur Signalanlage wurde – vermutlich aufgrund von Bauarbeiten – entfernt. Seit dem wurde sie jedoch nicht wieder erneuert, sodass sich hierbei eine Gefahrenstelle für die Kinder befindet.

Stellungnahme der Verwaltung:

Was auf den ersten Blick wie ein Mangel erscheint, ist beabsichtigt. An derartigen Stellen (Fußgänger*innenfurt hinter Knotenpunkt) wird üblicherweise keine Haltlinie markiert. Von den beiden möglichen Alternativen für eine Haltlinie ist keine gut geeignet, denn

– würde die Haltlinie vor dem Knotenpunkt markiert, müssen alle Verkehrsteilnehmer*innen bei rotem Signal dort halten, auch wenn sie abbiegen wollen. Eine Haltlinie darf bei rotem Signal nicht überfahren werden.

– würde die Haltlinie in unmittelbarer Nähe vor der Fußgänger*innenfurt markiert, legt dies Verkehrsteilnehmer*innen nahe, auch bis dorthin vorzufahren, womit sie den Raum für den Querverkehr versperren.

Vor diesem Hintergrund führt die Verwaltungsvorschrift zu StVO § 25 (Fußgänger*innen) folgendes aus: “Mindestens 1 m vor jeder Fußgängerfurt ist eine Haltlinie zu markieren; nur wenn die Furt hinter einer Kreuzung oder Einmündung angebracht ist, entfällt selbstverständlich eine Haltlinie auf der der Kreuzung oder Einmündung zugewandten Seite.”. Dazu passend wird in Fahrschulen gelehrt, bei rotem Signal vor der Einmündung anzuhalten, wenn geradeausgefahren wird. Ein Abbiegen bleibt aber möglich, ohne einen Rotlichtverstoß zu begehen. Derartige Situationen sind in Mannheim mehrfach vorhanden, ein erhöhtes Gefährdungspotential ist aber nicht feststellbar.

gez. Prof. Dr. Pretzell – Dezernat V Bürgerservice, Klima- und Umweltschutz, technische Betriebe

Ihre SPD Bezirksbeiräte in Wallstadt

Sprecher Thorsten Schurse,
Janec Gumowski, Christel Spohni

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