Die SPD-Bezirksbeiräte berichten – September 2025

Verkehrssituation Römerstraße 102 / Sportplatz
Anwohner berichten von zu hoher Geschwindigkeit auf der Römerstraße, beson-
ders in Richtung Vogelstangsee. Kritisch ist der Bereich bei Römerstraße 102, wo
ein vielgenutzter Sportplatz liegt. Dort sind regelmäßig Kinder, Jugendliche und
Familien unterwegs – etwa durch Vereins- und Schulsport sowie Turniere am Wo-
chenende – was die Verkehrssituation besonders gefährlich macht.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt Mannheim verzichtet aus Sicherheitsgründen auf Bodenschwellen in
Straßen – auch in Nebenstraßen. Stattdessen wird eine Woche lang ein verdecktes
Messgerät installiert, das rund um die Uhr Geschwindigkeit und Verkehrsaufkom-
men erfasst. Danach werden mögliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ge-
prüft.


Haltestellen in Wallstadt mit Fahrgastinformationen (DFI)
In Wallstadt gibt es vier Haltestellen: Wallstadt Bahnhof, Wallstadt Ost, Wallstadt
West und Kiesäcker. Derzeit ist nur die Haltestelle Wallstadt Bahnhof mit einer dy-
namischen Fahrgastinformation (DFI) ausgestattet. Gibt es bereits Pläne oder ei-
nen Zeitrahmen, wann auch die übrigen Haltestellen mit DFI-Systemen nachgerüs-
tet werden?

Stellungnahme der Verwaltung:
Die rnv stattet Haltestellen mit dynamischen Fahrgastinformationen (DFI) aus, pri-
oritär dort, wo viele Fahrgäste zusteigen. Eine flächendeckende Ausstattung ist
angestrebt, aber abhängig von Förderprogrammen. Für Wallstadt ist eine DFI-
Ausstattung wahrscheinlich, sofern Fördermittel verfügbar sind – ein konkreter
Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest.

Parksituation Seerosenweg, Libellenweg und Umgebung Anbringung von Park-
verbotsschilder

Viele Anwohner der Straßen Seerosenweg, Libellenweg und Umgebung beklagen
seit geraumer Zeit erhebliche Beeinträchtigungen durch widerrechtlich abgestellte
Fahrzeuge. Besonders an Wochenenden, wenn zahlreiche Besucher zum Vogel-
stangsee strömen, sind die genannten Straßen regelmäßig vollständig zugeparkt.
Diese Situation führt dazu, dass Anwohner ihre privaten Stellplätze nicht mehr er-
reichen oder verlassen können. Neben der Einschränkung der persönlichen Mobili-
tät besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge im Ernstfall keinen Zugang haben
– ein unhaltbarer Zustand.
Stellungnahme der Verwaltung:
In verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1 StVO) ist das Halten und Parken
außerhalb gekennzeichneter Flächen grundsätzlich nicht erlaubt. Ein zusätzliches
absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) ist daher rechtlich unzulässig und ent-
behrlich. Die bestehende Regelung durch die StVO ist eindeutig und ausreichend –
weitere Schilder würden gegen das Prinzip der Beschränkung auf notwendige Ver-
kehrszeichen verstoßen und könnten zu Verwirrung führen.
Bitte wenden Sie sich zum Thema Verkehrsüberwachung an den Fachbereich Si-
cherheit und Ordnung.


Vogelstangsee: Belästigung der Anwohner durch Grillen, Lärm, Vermüllung und
wildes Parken (zugeparkte Rettungswege) besonders an den Wochenenden

In den vergangenen Wochen häufen sich Beschwerden von Anwohnerinnen und An-
wohnern über massive Störungen durch intensives Grillen, Lärmbelästigung und
Vermüllung öffentlicher Flächen. Besonders betroffen sind Grünanlagen und
Wohngebiete, in denen sich Menschen zum Feiern versammeln – oft ohne Rück-
sicht auf die Umgebung.
Besorgniserregend ist auch die zunehmende Blockierung von Rettungswegen, Ein-
fahrten und Gehwegen durch falsch parkende Fahrzeuge. In einigen Fällen kam es
sogar dazu, dass der Busverkehr zum Erliegen kam, weil Busse nicht mehr an den
parkenden Autos vorbeikamen. Dies stellt nicht nur eine erhebliche Einschränkung
der Mobilität dar, sondern gefährdet auch die öffentliche Sicherheit.
Welche Abhilfemaßnahmen von Seiten der Stadtverwaltung bezüglich der hier ge-
nannten Punkte sind vorgesehen?

Stellungnahme der Verwaltung:
In den Sommermonaten besteht bei gutem Wetter ein hohes Freizeitinteresse am
Vogelstangsee in Mannheim. Daher führt der Fachbereich Sicherheit und Ordnung
regelmäßig Kontrollen durch – insbesondere bezüglich Grillregelungen, Ordnungs-
störungen (z. B. Müll, Lärm, Urinieren) und Parkverstößen in den angrenzenden
Wohngebieten. Diese Einsätze erfolgen schwerpunktmäßig nachmittags, abends
sowie an Wochenenden und Feiertagen.
Das Grillen ist im Stadtgebiet Mannheim grundsätzlich erlaubt, auch am Vogel-
stangsee, sofern die Regelungen der Allgemeinen Polizeiverordnung (§ 5) eingehal-
ten werden. Verboten ist das Grillen u. a. bei erheblicher Belästigung, in bestimm-
ten Stadtbereichen sowie ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Technische Vorgaben wie
ein Mindestabstand von 30 cm zur Rasenfläche und ein stabiles Standsystem sind
zu beachten.
Verhaltensbedingte Störungen können nur geahndet werden, wenn die Personen
direkt beim Fehlverhalten angetroffen werden. Der Ordnungsdienst stößt hier an
rechtliche und personelle Grenzen. Auch die Verkehrsüberwachung wird regelmä-
ßig durchgeführt, wobei sicherheitsrelevante Verstöße (z. B. Parken im Haltverbot
oder auf Gehwegen) sanktioniert werden.

Bei akuten Störungen kann die Leitstelle des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung
unter der Telefonnummer 0621 / 293-2933 kontaktiert werden. Außerhalb der
Dienstzeiten ist das zuständige Polizeirevier Ansprechpartner.
Auszug aus der Allgemeinen Polizeiverordnung:
§ 5 Grillen
(1) Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist das Grillen grundsätzlich erlaubt.
(2) Nicht erlaubt ist das Grillen, Entzünden oder Unterhalten offener Feuer
a) soweit dadurch die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährdet oder erheb-
lich belästigt werden,
b) auf Straßen i. S. des § 2 Abs. 1 dieser Verordnung,
c) innerhalb des Innenstadtringes, der begrenzt wird durch den Kaiserring, Fried-
richsring, Luisenring, Parkring und die Bismarckstraße,
d) auf den Rheinwiesen zwischen dem Gasthaus am Fluss und der Aussichtsplatt-
form an der Einmündung des „Bellenkrappen“,
e) im gesamten Bereich der Wasserturmanlage, des Friedrichsplatzes und des un-
teren Luisenparks,
f) auf Kinderspielplätzen,
g) ab einer im Stadtgebiet Mannheim geltenden Waldbrandgefahrenstufe 4 und
höher im Geltungsbereich dieser Verordnung.
Information zur öffentlichen Toilettenanlage am Vogelstang See
Die öffentliche Toilettenanlage am Vogelstang See wird vom Fachbereich 25 be-
treut. Sie wird regelmäßig durch Reinigungspersonal gepflegt – täglich, und in den
Sommermonaten von Mai bis September sogar zweimal täglich. Dies gilt auch an
Wochenenden und Feiertagen. Zusätzlich erfolgt eine Kontrolle durch einen Reini-
gungskontrolleur.
Aufgrund eines technischen Defekts musste die Anlage für drei Wochen geschlos-
sen werden. Seit Freitag, dem 27. Juni 2025, ist sie wieder geöffnet und wird wie
gewohnt gereinigt und kontrolliert.
Eine darüber hinausgehende Erhöhung der Reinigungsfrequenz ist derzeit nicht
vorgesehen.


Vorstellung Kriminalstatistik Wallstadt 2024

Der Bezirksbeirat hat gebeten, die aktuelle Kriminalstatistik 2024 bei der nächsten
öffentlichen Bezirksbeiratssitzung vorzustellen
Stellungnahme der Verwaltung:
Vorstellung erfolgt am 01.10.2025, 19:00 Uhr, DJK Wallstadt, Christ-König Gemein-
dezentrum, Oswaldstr. 2, 68259 Mannheim

Defekter Springbrunnen im oberen Vogelstangsee
Der Springbrunnen ist seit einiger Zeit defekt. Hat dieser Defekt Auswirkungen auf
die Wasserqualität und Tierwelt?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fontänen Anlage am See ist seit Jahren defekt und hat nur geringen Einfluss
auf die Wasserqualität. Eine Sanierung ist technisch aufwendig und aktuell nicht
finanzierbar. Stattdessen sorgt eine 2023 erneuerte Pumpenanlage für die Wass-
erzirkulation. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Mannheim
wurde ein geplantes Gutachten zur Sanierung auf unbestimmte Zeit verschoben.
Tempo 30 km/h Bürgerinformation Wallstadt
Das Thema/Übersicht Tempo 30 km/h in Wallstadt soll bei der nächsten öffentli-
chen Bezirksbeiratssitzung vom Fachbereich vorgestellt werden.


Termin für nächste öffentliche Sitzung des Bezirksbeirats Wallstadt:
01.10.2025
19:00 Uhr
DJK Wallstadt
Christ-König Gemeindezentrum
Oswaldstr. 2
68259 Mannheim

Bildquellen

  • BBR-Wallstadt: Eigene Fotos | CC0

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