Bezirksbeiräte Wallstadt

Die SPD – Bezirksbeiräte berichten – Dezember 2020

Künftig zusätzliche legale Parkmöglichkeiten in verkehrsberuhigten Zonen

In einigen verkehrsberuhigten Bereichen in Wallstadt werden in Kürze Parkmöglichkeiten eingezeichnet. Hier sollten danach nochmals Anwohnerinformationen erfolgen, was in verkehrsberuhigten Bereichen erlaubt ist, bevor Falschparken scharf geahndet wird. Gerne sind die SPD-Bezirksbeiräte wie bereits früher dazu bereit, diese Flugblätter in die Briefkästen der betroffenen Straßen zu verteilen.

Eine Antwort der Verwaltung hierzu steht aus seit 11.11.2020

Aufstellen einer Sitzbank

Aus der Bürgerschaft kam der Wunsch, an dem Fuß- und Radweg (Miltenbergerstr.) entlang der Straßenbahnschienen zwischen Haltestelle Wallstadt-Bahnhof und Wallstadt-West Sitzbänke in ausreichender Anzahl nebst Mülleimer aufzustellen. Gerade für ältere Mitbürger/innen ist der Weg zum Naherholungsgebiet am Vogelstang-See mitunter sehr lang. Eine Sitzgelegenheit für eine Pause auf dem Weg zum See ist hier angemessen und erhöht die Lebensqualität der Menschen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Eigenbetrieb Stadtraumservice wird das Anliegen im Zusammenwirken mit den ebenfalls zu beteiligenden Fachbereichen Stadtplanung sowie Sicherheit und Ordnung besprechen. An die Aufstellung von Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum sind neben dauerhaft bereitzustellender Unterhaltungsmittel auch fachliche Bedingungen geknüpft, die geprüft und beachtet werden müssen. So sollte z. B. die Nutzung einer Bank gegenüber einer angrenzenden Wohnbebauung keine nächtlichen Störungen auslösen.

gez. Kubala (Dezernat V Bürgerservice, Umwelt, techn. Betriebe)

Baugrundstück Komoranstraße 14

Der Bezirksbeirat möchte wissen, warum es auf dem Baugrundstück Kormoranstraße 14 zu einem Baustillstand gekommen ist und, ob eine Bebauungspflicht besteht.

Stellungnahme der Verwaltung:

In der Kormoranstraße 14 wurden Mitte 2017 die Bauarbeiten durch die Baurechtsbehörde eingestellt, weil fehlende Unterfangungsarbeiten zu statischen Problemen führten. Daraufhin mussten Sanierungsarbeiten am Fundament durchgeführt und die Statik neu berechnet werden. Derzeit liegen die überarbeiteten statischen Berechnungen zur Prüfung vor. Zum Thema Bauverpflichtung kann leider keine Auskunft gegeben werden. Zwar wurde das Baugrundstück ursprünglich von der Stadt erworben, aber Regelungen aus dem Kaufvertrag, wie etwaige Bauverpflichtungen, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden. Die Verwaltung versucht hier jedoch in enger Abstimmung zwischen den betroffenen Fachbereichen (FB 60 und FB 25) eine zielführende Lösung zu erreichen.

gez. Quast (Dezernat IV Bauen, Planen, Verkehr, Sport)

Verkehrssicherheit – abgestellte gelbe Tonnen und E-Roller

Die Verwaltung wird gebeten geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefährdung der Verkehrssicherheit durch abgestellte Gelbe Tonnen und E-Roller zu verhindern. In Wallstadt kommt es immer wieder zu verspäteten Leerungen der Gelben Tonne, die dann häufig unerlaubt über Nacht und übers Wochenende in den verkehrsberuhigten Bereichen nachts sogar illegal- unbeleuchtet im Verkehrsraum stehen. Eine solche Nutzung ist ohne Sondergenehmigung nach früherer Information der Verwaltung gefährlich und nicht erlaubt. (Etwa müssen Blumenkübel auf der Fahrbahn deshalb mit rotweißen Warnbaken ausgestattet sein und dürfen nur an genehmigten Stellen aufgestellt werden.) Kann der verantwortlichen Fa. Knettenbrech + Gurdulic hierfür ein Bußgeldbescheid ausgestellt werden? Eine Antwort der Verkehrsbehörde hierzu steht seit 13.11.2019 aus. Der BBR bittet um Beantwortung, da sich solche Vorkommnisse aktuell weiter häufen. Die gleiche Gefährdung geht von den wild im Verkehrsraum abgestellten E-Rollern aus. Der BBR bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der Betreiber verpflichtet werden kann, dafür extra vorgesehene Stationen zu errichten.

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich sind alle Bürger*innen in allen Stadtteilen angehalten die Abfalltonnen bis 6.30 Uhr zur Leerung bereitzustellen. Eine Bereitstellung am späten Vorabend wird üblicherweise geduldet. Bei der Wertstofftonne handelt es sich um ein überwiegend privatwirtschaftlich organisiertes und finanziertes Sammel- und Verwertungssystem, für das die Dualen Systeme als sogenannte Systembetreiber verantwortlich sind. Sowohl die Firma Knettenbrech + Gurdulic als auch der Eigenbetrieb Stadtraumservice Mannheim, haben einen eigenen Vertrag mit den Dualen Systemen geschlossen. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Eigenbetrieb Stadtraumservice und der Firma

Knettenbrech + Gurdulic besteht nicht. Knettenbrech + Gurdulic ist somit nicht Vertragspartner der Stadt Mannheim. Die Leerung der Wertstofftonne erfolgt nach dem sogenannten Gebietsteilungsmodell, in dem die Stadt Mannheim für 22 % und die Firma Knettenbrech + Gurdulic für 78 % des Stadtgebietes zuständig sind. Nach Rücksprache mit der für das Sammelgebiet Wallstadt zuständigen Firma Knettenbrech + Gurdulic kam es dort in den vergangenen Wochen zu mehreren Fahrzeugausfällen, so dass die Leerungstermine, die im Abfallkalender genannt sind, nicht pünktlich eingehalten werden konnten. Knettenbrech + Gurdulic bittet hierfür um Entschuldigung. Die versäumten Leerungen wurden laut Knettenbrech + Gurdulic dann mit erhöhtem Fahrzeugund Personaleinsatz schnellstmöglich nachgeholt.

Der Eigenbetrieb Stadtraumservice Mannheim wird auf die Firma Knettenbrech + Gurdulic nochmals dahingehend einwirken, dass die regelmäßigen Leerungstermine einzuhalten sind. Auch werden die Mitarbeiter*innen des Eigenbetrieb Stadtraumservice das Gebiet aufgrund der Hinweise des BBR verstärkt kontrollieren und bei wiederholten Verzögerungen den zuständigen Systembetreiber / Vertragspartner informieren.

Nach derzeitig vorherrschender Rechtsauffassung fällt das Abstellen von E-Tretrollern im öffentlichen Straßenraum unter den Gemeingebrauch, womit Anbieter*innen für ihren Dienst keine Sondernutzungsgenehmigung bei der Kommune beantragen müssen. Die Betreiber*innen können daher rechtlich nicht verpflichtet werden, eigene Stationen o. ä. zu errichten. Durch frühzeitige Gespräche mit den Betreiber*innen wurden jedoch Qualitätsvereinbarungen getroffen, die beispielsweise auch Vereinbarungen zum Aufstellen der E-Tretroller sowie ein Freihalten von einer Mindestgehwegbreite von 1,60 m, von Überwegen, Blindenleitstreifen oder Haltestellen des ÖPNV umfassen. Auch weiterhin sehen die Anbieter*innen feste Stationen nicht vor. Die Stadt Mannheim beobachtet laufend die Lage und steht in engem Dialog mit den Anbieter*innen, um gemeinsam auf Gefährdungen und Probleme reagieren zu können. Sofern sich eine zunehmende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzeichnet, die im Dialog mit den Anbieter*innen nicht geklärt werden kann, behält sich die Stadtverwaltung vor, ordnungsrechtliche Schritte zu prüfen.

gez. Kubala (Dezernat V Bürgerservice, Umwelt, techn. Betriebe)

gez. Specht (Dezernat I Finanzen, Beteiligungsvermögen, IT, Sicherheit und Ordnung)

Neu entstehendes Gebäude im Schwertlilienweg

Lt. Bebauungsplan müssen […] im Schwertlilienweg beim Brunnen Kormoranstraße im Erdgeschoss angesiedelt werden: der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe […]. Aktuell entsteht an der bezeichneten Stelle ein Neubau. […] Kann noch sichergestellt werden, dass hier die vorgenannten Funktionen untergebracht werden?

Stellungnahme der Verwaltung:

Bereits vor Jahren wurde vom Eigentümer des Baugrundstücks ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (statt Läden: Wohnen) gestellt. Der Antrag wurde, in Abstimmung mit tangierten Fachbehörden, positiv beschieden. […]

            Information der Teamleitung Süd/Ost im FB Baurecht.Bauverwaltung.Denkmalschutz

Die SPD-Bezirksbeiräte haben inzwischen erfahren, dass hier behindertengerechte Wohnungen entstehen. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Die Stadt hätte über diese Abweichung vom Bebauungsplan jedoch von sich aus informieren müssen.

Ausstattung der Bezirksbeiräte mit Tablets

Der Gemeinderat wurde mit Tablets ausgestattet, Vorlagen werden nur noch elektronisch zur Verfügung gestellt.

Der Bezirksbeirat bittet, diese Tablets auch den Bezirksbeiräten zur Verfügung zu stellen. Dabei reicht es aus, dass eine ausreichende Anzahl an Geräten für die Sitzungen zur Verfügung gestellt wird.

Eine Antwort der Verwaltung hierzu steht aus seit 13.11.2019

Vorrangige Berücksichtigung des Stadtteils Straßenheims beim Ausbau einer besseren

Netzverbindung für sog. ” schnelles Internet” in Straßenheim

Die Verwaltung möge berichten, welche Anstrengungen sie bisher mit welchem Ergebnis unternommen hat, um auf eine bessere Netzanbindung für sog. „schnelles Internet“ in Straßenheim hinzuwirken und welche Vorschläge sie zur Unterstützung dieses Anliegens den Netzbetreibern gemacht hat. Zudem besteht die Notwendigkeit, dass der Stadtteil vorrangig beim Ausbau des „schnelles Internet“ berücksichtigt werden soll. Auch wenn Straßenheim ein vorwiegend landwirtschaftliches Image hat, sind dort zwei Unternehmen, eine Tierarztpraxis sowie zahlreiche Freiberufler ansässig. Zudem hat die Corona-Pandemie dazu geführt, dass zahlreiche fest angestellte Arbeitnehmer ebenso wie Schüler darauf angewiesen sind, über das Internet zu Hause zu arbeiten und zu lernen. Dieser Trend zum „Homeoffice“ sowie die Einbindung „digitaler Unterrichtsbestandteile“ wird sich fortsetzen, ob in der Arbeitswelt oder im Bildungsbereich. Die derzeitigen Übertragungsgeschwindigkeiten in Straßenheim lässt dies ebenso wenig zu, wie überall sonst in Mannheim übliche private Nutzung etwa das Anschauen von Filmen oder Onlinebestellungen. Zudem nehmen die digitale Kommunikation sowie der digitale Austausch auch innerhalb der Ehrenämter sowie (kommunal-)politischer Ämter zu. Es kann nicht sein, die Bewohner von Straßenheim da dauerhaft abgehängt sind wie es aufgrund der Leitungskapazität derzeit der Fall ist. Der Stadtteil ist am Wachsen. Besonders für junge Familien ist eine zeitgemäße, dem öffentlichen sowie sozialen Leben angepasste Infrastruktur notwendig. Die Stadt Mannheim bietet verstärkt Bürgerportale sowie behördliche Dienstleistungen über das Internet an. Hier ist Straßenheim doppelt benachteiligt. Es entsprechende Anstrengungen zu unternehmen und darüber zu informieren.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Fachbereich Informationstechnologie ist für die Planung und Realisierung der leitungsgebundenen Datennetze der Verwaltung der Stadt Mannheim zuständig. Vor dem Hintergrund der vom Gemeinderat am 12.3.2019 beschlossenen Digitalisierungsstrategie sollen alle Mannheimer Schulen und Öffentlichen Gebäude bis Ende 2024 mit einem leitungsgebundenen Breitbandanschluss versorgt werden. Für den Ausbau privater Breitbandanschlüsse sind private Anbieter (beispielsweise Telekom, Vodafone) zuständig und verantwortlich, da Internetnutzung im Privatbereich Stand heute nicht zur öffentlichen Daseinsvorsorge, wie z. B. Wasserversorgung, zählt. Dennoch ist uns als Stadt natürlich daran gelegen, dass alle Stadtteile mit Breitbandanschlüssen auch für die private Nutzung ausgestattet sind. Dazu hat der Fachbereich Informationstechnologie bereits in der Vergangenheit Kontakt mit verschiedenen Providern aufgenommen. Diese haben bisher mitgeteilt, dass der Breitbandausbau in Straßenheim aktuell nicht verfolgt wird. Die Kosten der infrastrukturellen Maßnahme übersteigen die möglichen Einnahmen aus den Beiträgen der vergleichsweise geringen Anzahl an anschlusswilligen Haushalten in diesem Randgebiet bei weitem.

Private Anbieter bewerten und verfolgen Geschäftsmodelle wie den Glasfaserausbau nach betriebswirtschaftlichen Aspekten und können nicht verpflichtet werden, unternehmerisch unrentable Infrastrukturen aufzubauen oder zu betreiben.

gez. Specht (Dezernat I Finanzen, Beteiligungsvermögen, IT, Sicherheit und Ordnung)

Blumenstadtteil Wallstadt

Mit BBR-VzV0122/2019 informierte Dezernat V dankenswerterweise, dass der Fachbereich im Jahr 2020 in Wallstadt mögliche Aufwertungsstandorte prüfen und dem Bezirksbeirat diese auf Wunsch vorschlagen wird. Damit soll die Gestaltung Wallstadts zu einem Blumenstadtteil vergleichbar von Kommunen im Elsass „Bijoux de Fleurs“ erreicht werden. Der BBR bitte, die Ergebnisse der Standortprüfung mitzuteilen und die Aufwertungen bereits in den Jahren 2021/2022 im Vorfeld der BuGa 23 auf den Weg zu bringen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die personell und finanziell angespannte Situation in Verbindung mit dem trockenen Sommer und erhöhten Ausgaben für Bewässerung hat in Wallstadt keine Aufwertungsmaßnahmen zugelassen hat. Sollte dies wider Erwarten in nächster Zeit noch möglich sein, erhalten Sie von uns weitere Nachricht. Ansonsten müssen wir auf das kommende Jahr verweisen.

            Information der Bezirksleitung Bezirk II des FB Bürgerdienste

Ihre SPD Bezirksbeiräte in Wallstadt

Sprecher Thorsten Schurse,

Janec Gumowski, Christel Spohni

Bildquellen

  • BBR Wallstadt: SPD Mannheim | CC0

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